FriGGas Jobcenterdokumente

FriGGas Jobcenterdokumente

Teil 1 Ärger mit dem Jobcenter >> 
hier findet Ihr Einladung, Links zum ersten "Gespräch", Nachweis von FriGGas Erscheinen im JC, Meldeversäumnis-Sanktionsdrohung, EGV-VA>>
und viele Links zu weiteren Dokumenten


Klage gegen den EGV-Verwaltungsakt>>

Teil 2>> FriGGa bekommt eine Sanktion wegen einer Zeitarbeitsfirma angeboten>>
Sanktionsdrohkulisse, Vorgeschichte, Konversation mit Zeitarbeitsfirma>>
FriGGa lädt sich selbst zu ihrem AV ein>>
und wird eingeladen>>

FriGGa verkauft ihren EGV-Verwaltungsakt auf ebay-kleinanzeigen und weitere Schreiben auf ebay >>

Teil 3 "Souverän und Exekutive" - FriGGa und Arbeitsvermittler Herr L. haben ein Gespräch am 05.12.2016>>
Statements von Herrn L. im Gespräch/Antworten auf einige Fragen>>
Anträge im Nachgang an das Gespräch>>
Das Erlebnis aus Sicht des Arbeitsvermittlers Herrn L.
ohne Anmerkungen >>
mit Anmerkungen >>

Teil 4>>
die Zeitarbeitsfirmensanktion wird eingestellt>>,
eine Maßnahme wird zugewiesen>>

Teil 5 >>
die Maßnahmeträger-Erlebnisse, Dokumente und die Sanktionsdrohungen,
Links zu Blogeinträgen über die Aktionen, Anhörungsschreiben-Übergabe mit Ralph Boes


Teil 6 FriGGa wird vom Jobcenter sanktioniert ("Mein erstes Mal, er hat ES getan")>>


Akteneinsicht>>
Konversationsverläufe Maßnahme/3.Sanktionsofferte/3.Sanktion>>
(auch weiterführende Konversationen zwischen mir und dem JC)

Bundesdatenschutzbeauftragter fragt nach (Datenweitergabe Zeitarbeitsfirma)>>


Teil 7 - 4. Sanktionsanhörung ("Einmal ist keinmal"), Thema "Bewerbungsschreiben">>





Teil 8- weiteres zeitnahes Geschehnisse-Tagebuch>>

 Sanktionsbescheid 2. 30% Sanktion wegen der "prämierten innovativen Bewerbungsformulierungen">>  

Teil 9 Liebesbriefe von Herrn M>>

Herr M. strengt zwei Sanktionsverfahren á 60% gegen mich an
(Fehlverhalten auf dem Bewerbertag sowie Nicht-Zustandekommen der letzten Maßnahme (wegen meiner Arbeit))
schickt mir einen EGV-VA und zig Vermittlungsvorschläge mit Sanktionsdroh - so auch einen Job im Erotikgewerbe (wogegen ich strafrechtlich klage und den ich auch (saftig) absage)
--> beim Sexshop"angebot" ist die Rechtsfolgenbelehrung mit abgebildet - für alle, die sowas mal sehen wollen

Herr L. droht meinen als Beistand mitgebrachten Begleiter wegen Frage nach dem Weg mit Hausverbot, offener Brief an ihn>>

Datenschutzthema wird vom JC beantwortet ("Sanktionsbescheid" darf nicht auf gelbem Umschlag stehen)
ich erhalte Lebensmittelgutscheine und weitere Vorladungen


Teil 10 (Sanktionstagebuch)>>

Termin beim AV am 12. 05.2017>>
offener Brief an die TL>>

Pressespiegel zum Sex-Shop-Angebote>>

Neue EGV zum Verkauf>>


Teil 11 (Sanktionstagebuch und weitere News)>>

FriGGa und die Bewerbungskostenfrage>>

Feststellungklage zur Verfassungswidrigkeit/Nichtigkeit meines EGV-VA, SGB-II insgesamt, wurde gerichtlich abgelehnt, Berufung eingelegt


Teil 12 >>
(man kennt sich, Bewerbungskosten, Schreiben der Geschäftsführung...)

Die Klage* gegen die 2. 30%Sanktion und eine interessante Positionierung des Sozialgerichts (137. Kammer) dazu>>
*meine Klageschrift selbst ist voller Namensnennungen auch in Bilddokumenten, ich sende sie Euch gern auf Nachfrage - nicht zur Veröffentlichung- zu, bis ich sie ggf. bereinigt hochlade. Sie umfasste: Antrag auf Aufhebung, Aussetzung der Vollziehung, einstweiligen Rechtsschutz, PKH, frühere Schreiben aus dem Widerspruchsverfahren, Vorlagen von Benjamin E.'s Erfolgsfall,...

Teil 13>>
Darin enthalten  
Einladung zur Aktion statt "Session" beim Arbeitsvermittler am 28. 07. 2017>>
Korrespondenz mit Herrn M., dem ich das behördliche Emailsschicken untersage
Akteneinsicht: Termine mit mir aus Herrn M.s Sicht>>
- mein Anwalt übermittelt mir die Nachricht, dass der EGV-VA ggf. ausgesetzt wird - und somit daraus folgenden Sanktionen die Grundlage entrissen wird.



Teil 14>>
ich werde am 04. 08. wegen Meldeversäumnis erneut angehört (weil ich nicht zum Sex-Shop-AV wollte, sondern vor der Tür demonstrierte)
und erfahre darin indirekt von einer kommenden 60% Sanktion
etwas später erreicht mich eine 10% Sanktion für das "Meldeversäumnis" (anwesend, nicht mit Herrn M. geredet) vom 11. 07.
diverse Korrespondenzen über Jobangebote, EKS, Sanktionen und Wahl im August 2017


Teil 15>>
darin unter anderem weiterer Ärger: Jobcenter deutet meine Anfrage auf "Freistellung" anlässlich der Wahl als Anfrage auf "Verzicht" auf sämtliche Leistungen für zwei Monate.
Ebenso kürzen sie bei 70% Sanktion die MIETE
Schreiben vom Anwalt wegen meiner Sanktionen
Meldeversäumnis>>
EGV/Bewerbungskostenübernahme>>

und es wird eine 5. 60% Sanktion angedroht*... außerdem gehe ich dem Tipp eines Callcenterteamleiters (siehe in Teil 14)  nach, mit dem Geschäftsführer zu reden...

in Teil 15 und in einem separaten Beitrag werde ich das Gespräch mit Herrn B. auswerten... das Gute: er hat auch weitere Bereitschaft für Gespräche angekündigt - ggf. sogar außerhalb des Jobcenterrahmens.
Resümee und Inspiration ein Jahr nach dem ersten Treffens mit Herrn L.>>


*darauf reagierte ich mit einer inzwischen (04.10.2017) nachgetragenen ANHÖRUNG und ABMAHNUNG an das Jobcenter!


Teil 16>>
ausführliche Beschreibung meines Besuches im Jobcenter unter Berufung auf den Satz in der RF-Belehrung: "Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können bei der im Briefkopf genannten Stelle eingesehen werden."
es wird beständig erinnert an die Bringpflichten des Jobcenters, an die offenen Anträge, eine 100% Sanktionsanhörung eingereicht und eine ABMAHUNG ans JC geschrieben...
Mein Anhörungsschreiben zur 1. 100% Sanktion ist inzwischen hochgeladen:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_27.html
 
... und vieles weitere... bis ca. 24. Oktober... 


...denn da geht es schon weiter mit Teil 17
 im Zuge dessen stellt sich die Frage: WIESO muss ich im Fall von SANKTIONEN gezielt HONORARE für meinen VERMIETER (r)anschaffen gehen?!
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/10/sanktionieren-der-miete-bei-607080.html
3 Tage später erhalte ich spottbillig hinterhergeworfen: meine erste GOLDMEDAILLE (100%-Sanktion), die sich im November zu 180% addiert.
Termine für AKTENEINSICHT (Leistungsabteilung/8 Papierordner (=2 oder 3 neue seit letztem Jahr)), weitere LEBENSMITTELGUTSCHEINausgabe wurden vereinbart.    Ich werde also trotz DOPPELTER SANKTIONSHÖHE im Vergleich zu Ralph Boes' 1. Sanktionshungern im November 2012 nicht hungern müssen.
Die Frage ist, ob ich meine WOHNUNGSMIETE bezahlen kann... Anträge sind gestellt.

TEIL18 zeigt den Beginn einer dezeit wirkenden SANKTIONSKETTENSÄGE, mit der mehrere Sanktionen gerichtlich zersägt werden.
Dazu mehrere Blogbeiträge neben dem Tagebuch.
Ich verweise auch auf meine Einkommenslage, indem ich die "Nebeneinkünfte einer Nicht-Parlamentarierin" offenlege ;-) 


TEIL19 ich bekomme POST vom SOZIALGERICHT, die alle Sanktionen außer Kraft zu setzen ankündigt
unmittelbar darauf erfahre ich, dass Axel Hieb, Geschäftsführer des Jobcenter Pankow, Beschwerde darüber beim Landessozialgericht eingelegt hat... die dann aber als unzulässig von dort verworfen wird

TEIL 20 Meine neue Arbeitsvermittlerin stellt mir schon die ersten Pläne für eine EGV vor, der Termin muss wegen Arbeit auf's nächste Jahr verschoben werden, ich war aber mit einigen Leuten vor Ort am frühen Nachmittag
es werden die ToDos aufgelistet

TEIL 21 handelt bislang größtenteils von der in Vorbereitung befindlichen und dann durchgeführten Akteneinsicht (VerBIS) sowie der Gerichtsverhandlung über den EGV-VA meines damaligen Herrn L. im Monat Januar 2018

TEIL 22 werde ich von der Gejagten zur Jägerin ? - Polizei nimmt Nötigungsanzeige ernst (zumindest dahingehend, mich zur Aussage vorzuladen) , meine erste Sanktion vom letzten Jahr geht gerichtlich in die (vor)Verhandlung...
Datenschutzthematik mit der ZAF "Rollmops">>


TEIL 23 ich fange an, wo es damals mit dem Konflikt losging, und teste jetzt die Frage "darf der Beistand aus drei Menschen bestehen (wie in einem berühmten Urteil..) und zudem seine Anonymität wahren"  in der Praxis. Das Jobcenter ist nun permanent im Erklär- und Rechtfertigungsmodus und produziert dabei sehr unterhaltsame Schreiben.
weiteres chronologisch aus dem täglichen Erleben

zu guter Letzt noch ein paar Späße zum 1.April- Ostern von mir und vom Aufgewachten.



TEIL 24 ab 03. April
meine Bewerbungen, Kontaktaufnahme zu EGV-Passus mit Frau K., Bezug zu Ralph Boes aktuellen Sanktionen mit Bewerbungskostenthema
Beistandsfrage geht weiter... Widerspruchsbescheid frei zur Klage
Hinweis auf aktuellen Stand und Erkenntnisse im "Verleumdungsfall"
Bewerberaktivitäten bei Jobmesse


TEIL 25
Hier geht es erstmal um das EGV-Angebot von Frau K. und ihr kreatives Anschreiben dazu, ebenso um die Einstellung bzw. Nichteröffnung des Verfahrens gegen den AV Herrn M. (Nötigung zur Sex-Shop-Bewerbung)
es geht um ganz viele Handlungsstränge, die in dieser Zeit ab Ende April bis Ende Juni auftreten

NUN gibt es die FESTELLUNGSKLAGE (bzw. "Fortsetzungsfeststellungsklage") zur EGV ("Blockadeklage")
dazu und zum Beistandsthema entsteht im Juli dieser Artikel (EGV UND Beistandsthema)



TEIL 26
Vieles in Teil 25 noch nicht gelöste steht weiterhin an bzw. aus - nichts desto trotz stell(t)e ich für Juli keinen "Folgeantrag" (aufgrund von Einnahmen) sondern schicke meiner Vermittlerin Frau K. einen Abschiedsbrief
und schreibe hier munter weiter

Das Thema "EGV-Blockadeklage" und "Datenschutz anonymer Beistände im Jobcenter" entwickeln sich gemeinsam weiter

TEIL27
ich stelle hier meinen Neuantrag - "ich bin wieder da" (die schlimmste Kundin) - Jobcenter und FriGGa "reloaded".

TEIL28
in zwei Tagen wurde mein (eigenwilliger) Neuantrag bewilligt, hier ein DANKESBRIEF
-Sanktionsstatistik (über "fragdenstaat")
- die EGV-Blockadeklage wird abgelehnt - aber zeigt genau darin auch den Erfolg der Strategie!
-ich lade die JOBCENTERLEUTE zu einem Gespräch über (die allge)meine berufliche Situation ein
- Gerichtsverhandlung "Beistandsablehnung" vom 25. 10. 2018


TEIL 29
beginnt mit der Unterhaltsjagd auf den Vater meines Kindes/Ängsten des dafür zuständigen Jobcentermitarbeiters, später handelt es auch von Bewerbungen und (Vorbereitung) auf die Aktion in Karlsruhe inkl. Ortsabwesenheitsgenehmigung
Es treffen aber auch ein: "Urteil vom LSG" wegen Beistandsablehnung (im Rahmen einer Akteneinsicht am 22. 01. 2018) und der Widerspruchsbescheid zum gemeinsam mit einem Sachbearbeiter formulierten Widerspruch zur Beratungsterminsversagung wegen Beiständen am Tage meines Neuantrages...



TEIL 30
verweist vor allem auf einen BLOG über diesen Blog... denn jetzt "betreten wir auf den Wunsch eines bestimmten Arbeitsvermittlers" eine andere Bühne - es geht um das Strafverfahren wegen Beleidigung (durch diesen Blog), der Gerichtstermin wird angekündigt.
Es werden aber auch andere Vorkommnisse erwähnt wie eine schnell wieder gekippte Mahnung oder die Verhandlung der 2. 30 % Sanktion "Marktgerecht lügen". Einladung dazu:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/jobcenter.html 
(leider wurde die Verhandlung verschoben)



TEIL 31
Einladung zu neuer Vermittlerin, Rücksendung des ausgeliehenen Büchleins (Hartz IV Krimi),
Einladung an FRAU NAHLES, anlässl. ihres Rücktritts ihre "berufliche und politisches Situation zu besprechen"
...

TEIL 32
Hier geht es zuerst mal um das Urteil in Karlsruhe
STUNDE NULL
- auch wenn meine eigene kleine Story "nicht ruht" ;-)

TEIL 33
meine beiden 30% Sanktionen (von einem "Herrn L." damals verfügt ;-PP) werden zurückgenommen und für die erste soll ich sogar eine Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer bekommen


Ich muss mal eine klage-Übersicht anlegen...
Sanktionsklagen (6 Sanktionen, 4 bereits gerichtlich gekippt oder zurückgenommen, 2 Stück für bereits abgeschlossene Sanktionszeiträume laufen noch - wichtig in Kopplung mit den "Leistungsbescheid-Klagen")
1. EGV-Klage gegen nichtigen Verwaltungsakt (in beiden Instanzen abgelehnt (letzlich wegen Zeitablauf))
2. EGV-VA (mit anwaltlichem Druck aus der Welt geschafft, Folge: eine "pflichtverstoßsanktion" verschwand damit automatisch, eine andere wurde "herabgestuft".)
EGV-Klage zur Feststellung (der Nichtigkeit) eines Vertragsverhältnisses (EGV-"Blockade-Klage") (in 1. Instanz abgelehnt, damit aber Aussage zum "Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses" gewonnen)
Beistandsabweisungsklagen (Beistand abgelehnt weil "anonym" oder nach Festlegungswillkür des JC "zu viele Menschen": meist kam es nichtmal zu einem "rechtsmittelfähigen Bescheid", dennoch sind es viele Klagen... die erste davon in zwei Instanzen abgelehnt, nächste Schritte in Planung, die zweite Klage zum selben Vorfall kann nach Ablehung in erster Instanz nun in die 2. Instanz)


zu allen Dokumentseiten: es ist beständige Ergänzung möglich.


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