Terminverschiebung und Auskunftsersuchen 14. 11. 2016

Das nachfolgende Schreiben ist eine Antwort auf meinen BRIEF an Herrn L.vom 9. 11. 

(als mir sein Sanktionsbegehr (ebenfalls vom 9.11.) noch nicht bekannt war):




Und es traf zeitgleich am 19. 11. 2016  bei mir ein:
Mail der Teamleitung - mit VERTRAULICHKEITSHINWEIS, dass ich die Mail löschen soll, wenn ich nicht die richtige bin... Dritte dürfen die Inhalte nicht weitergeben ;-)
Wie sieht es mit mir aus - darf ich meine eigene Mail weitergeben?

Ein GEHEIMTERMIN wird es aber nicht! Es ist der 5. 12. 2016 - soweit, dass ich die Leute einvernehmlich heimlich treffe und von mir aus über die Absprachen schweige, bin ich mit denen noch nicht...
;-)

Hier mein Schreiben an TL und AV als Antwort:

Sehr geehrte Frau H. <Teamleitung>, Sie bekommen diese Nachricht ebenfalls als Antwort auf Ihre E-Mail.

Sehr geehrter Herr L. <mein AV>,

ich habe mir den Termin am 5. 12. um 10 Uhr notiert.

Der Termin mit Ihnen am 05. 12. 2016 ist zur Klärung der Fragen, die ich vor dem Erhalt der Sanktionsanhörung gesammelt habe.

Hinweis: Falls sich für Sie Erkenntnisse ergeben durch Ihre akribische Beschau der Situation und durch IHRE Abwägung meiner Rechte gegenüber dem, was als Pflicht oder "Wissen" vorausgesetzt werden kann (unter
Berücksichtigung von Postwegen und Informationsüberschneidungen), so dass aus Ihrer Sicht die Sanktion nicht vollzogen werden MUSS, haben Sie jederzeit das RECHT, die Anhörung zurückzuziehen.
Dann wäre eine Anhörung meinerseits für diesen konrekten Fall
(Korrespondenz mit der Fa.XXX) gar nicht erforderlich.

Für Sie als Arbeitshilfe: Erkundigen Sie sich über Rechte in Sachen Datenschutz. Was darf gesetzlich vorgesehen ein Arbeitsvermittler an Daten wem weitergeben - und wie muss er mit dem Leistungsbeziehenden dies kommunizieren (und vor allem wann)? Ferner: welche Themen,
Kontaktaufnahmen und Fragen zu einer Firma sind (ggf. noch vor einer (unter Zuweisung erfolgten) Bewerbung) verboten oder überhaupt
sanktionierbar aus gesetzlicher Sicht?

Apropos Datenschutz: Bedenken Sie, dass mein freies Wort und mein freies Handeln jederzeit mich berechtigen, meine eigenen Daten wem auch immer preiszugeben oder auch "unsichere Wege" in der Kommunikation zu wählen - wohingegen Datenweitergaben hinter meinem Rücken und ggf. gezielt gegen meine Interessen ein menschlich und/oder juristisch zu klärender Punkt wären.
Über diese Punkte können wir gern bei Bedarf und Gelegenheit (ggf. auch in größerer Runde) sprechen, mailen oder schreiben.


Zu der im Raum schwebenden 30%-Sanktion:

ich werde unseren Termin am 05. 12. NICHT umfunktionieren zu einer verpflichtenden "Stellungnahme in Hinblick auf den konkreten Vorwurf". Es gab vor meiner Kenntnis Ihres Sanktionsansinnens viele Punkte zu
besprechen, die ich immernoch vorrangig mit Ihnen persönlich besprechen möchte - die das Bewerbungsprozedere allgemein betreffen und die von mir bereits erwähnten zu klärenden Punkte, über die ich durch die
Akteneinsicht Kenntnis erlangte.

Um diese Situation nicht künstlich zu überladen, möchte ich nicht von Frau H. indirekt (!) für mich bedrohlich klingende Hinweise erhalten, die "die Anhörung aussetzen WENN ich mich mündlich am 5. 12. erkläre (= und ansonsten gilt die Anhörungsfrist als versäumt???).

Natürlich kann es sein, dass auch für Sie während des Gespräches über die anderen Punkte durch die von Ihnen gewonnenen Erkenntnisse der Wunsch aufkommt, die Sanktion nicht zu vollziehen. Auch dafür haben Sie
gesetzliche Grundlagen.
Andernfalls könnten Sie Fragen zur Sanktionsbestandsermittlung (mit Nennung der Rechtsgrundlage konkretisiert für den betreffenden Fall) präzisieren und mir AB dem 5. 12. schriftlich für meine Bearbeitung mitgeben.

Meine Anhörung wird wenn nötig in jedem Fall schriftlich erfolgen und günstigerweise NACH dem Gespräch.

Der Zeitrahmen 21. 11. (Gespräch) - bis 26. 11. (meine Äußerung) wäre für mich akzptabel gewesen. Doch da Sie aus organsiatorischen Gründen den Termin verschieben, muss auch mein Anhörungstermin zeitlich nach hinten verschoben werden - ich schlage vor bis zum 12.12. 2016.

Falls ich bis einschließlich 25. 11. 2016 auf diesen meinen Vorschlag keine Antwort erhalte (egal ob per Mail oder Post) oder es für Sie inakzpetabel ist, werde ich mich per E-Mail oder Fax mit einem
Fragekatalog zu Sanktionsrelevanzen sowie meinem bis dahin mir vorliegenen Geschehnisablaufprotokoll zu dem Vorwurf in Sachen Bewerbung bei
Fa.XXX äußern am 26.11. - also am Samstag in einer Woche.

Mit besten Grüßen an Sie und Frau H.,
F.W.

 
Wie es losging>>

weitere Dokumente und Berichte:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/friggas-dokumente-zum-umgang-mit-dem.html

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