Sanktionsdrohkulisse/Zeitarbeitsfirma/Datenschutz

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Der Hergang der Sanktionsdrohkulisse:


Vorspiel: Ich habe eine MELDEVERSÄUMNIS- ANHÖRUNG nach dem durch den AV
versagten  Termin am 08.09.2016 erhalten am 13. 09.2016.
Ich habe fristgerecht dem Vorwurf widersprochen und mich geäußert.
Seit dem kam nichs zum Thema - der AV schwieg sich aus.
Es wurde nichts eingestellt bisher und auch nichts vollzogen.

Zeitgleich gab's Fragen von mir an ihn - Auskunftsanträge - auch zum
Abfassen der Bewerbungen oder zum Vorgehen im Bewerbungsverfahren -
Null Reaktion des AV.

Am 7. 11. hatte ich Akteneinsicht Teil 1 mit Teamleiterin und Bereichsleiter und da kamen viele Dinge zu Tage - die grundsätzlich negative Grundhaltung gegen mich sowie Ungereimtheiten, Widersprüche und Selbstbelastungen des AV (seine Teamleitung verhielt sich anders, rügte aber vor mir nicht das Verhalten des AV).

Am 9. 11. schickte der AV, Herr L., mir die ANHÖRUNG zu einer 30% Sanktion, weil ich "das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages" von vornherein vereitelt
hätte durch "Form oder Inhalt meiner Korrespondenz".
Und das sei ggf.- trotz Belehrung über Rechtsfolgen - ein sanktionswertes Vergehen.

Nun muss man es in der Rückbeschau sehen:
in meiner Akte steht, dass der betreffende Arbeitgeber sich schon am
14. 09. mit Rückmeldung an das JC gewendet hat.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich mich da noch gar nicht beworben.



Allerdings hatte ich mit der FIRMA (andere Abteilung!!) Kontakt
aufgenommen, nachdem ich vor Kenntnis einer sanktionsbehafteten
Zuweisung unaufgefordert ein allgemeines Werbungsschreiben ohne spezifisches
Jobangebot an meine Adresse postalisch erhalten hatte - so wie mir auch schon etliche unseriöse Firmen geschrieben oder allgemein Werbung abgeladen hatten.


 Hier mein Schreiben vom 12. 09. 2016 - es wurde leicht zeitversetzt am 14. 09. 2016 von einem Freund per Fax an die Firma geschickt:


"Sehr geehrte Frau F.

ich erhielt kürzlich von Ihnen einen Brief, in welchem Sie eine
Bewerbung von mir erwähnen, die Ihnen unvollständig vorliegt und Ihr
Interesse geweckt hat.
Da ich Sie und Ihren Hintergrund allerdings nicht kenne, müssen bevor
es ggf. zu einer weiteren Korrespondenz zwischen uns kommt, die
Rahmenbedingungen dafür geklärt sein.

Der Inhalt dieses Schreibens sowie meine Daten sind streng
vertraulich. Ich untersage die Weitergabe meiner Daten oder
Korrespondenzinhalte an Dritte und verlange bis auf weiteres, meine
Daten in Ihrem Unternehmen nicht elektronisch zu archivieren oder zu
verarbeiten.

Ansonsten habe ich folgende Fragen zu Ihrem Brief, die ich Sie bitte
zeitnah zu beantworten:

Wie bzw. durch wen sind Sie an meine Daten gekommen, so dass es Ihnen
möglich war, mich anzuschreiben?
Ich ziehe in Erwägung, mich an den Bundesdatenbeauftragten zu wenden.

Schicken Sie mir bitte zu, welche „Bewerbung“ oder Daten Sie von mir
vorliegen haben, damit ich weiß, was Sie über mich wissen und woran
Sie sich in dem Schreiben orientieren.

Was genau an den Ihnen vorliegenden Profildaten hat Ihr Interesse an
mir geweckt?

Welche Art Geschäftsbeziehung stellen Sie sich mit mir vor?
Für welche Art Tätigkeit(en) möchten Sie Unterstützung haben, dass Sie
sich „vorstellen könnten, mein Arbeitgeber zu werden“?

Mit freundlichem fragendem Gruß
..."

Ist DAS ein verbotener Brief?


Das war wie gesagt einige Tage vor der Zustellung von EGV-VA und Stellenzuweisungen.

Ob der AG DAS aufgrund einer Vorabsprache mit dem AV nun gegen mich verwendend kommuniziert hat? Trotz oder WEGEN der Prämisse zum Datenschutz?? Es ist von mir Einsicht in genau diesen Akteneintrag und genau dieses Rückmeldedokument zu nehmen.
2 Tage später, am 16. 09.2016,  bewarb ich mich fristgerecht im Auftrag meines AV auf die mir inzwischen zugestellte konkrete ausgeschriebene Stelle. 
Die Art der Bewerbung wurde von einem Bewerbungsexperten geprüft. Es erfolgten Annahmen der Bewerbungen, wenn auch keine Einstellungen bisher, so doch aber auch Einladung und Vorstellungsgespräch zu mindestens einer bestimmten anderen Firma.

Es gibt inzwischen einen Kommentar dazu auf die Datenschützer Rhein Main:
https://ddrm.de/jobcenter-und-datenschutz-eine-nicht-immer-glueckliche-beziehung/
->Kommentare

Das genaue Vorgehen und die Korrespondenz des AV mit dem AG sind zu
ermitteln und ggf. zu ahnden, so Datenweitergabe oder Verstoß gegen Datenschutz stattgefunden hat. 
Es steht die Frage im Raum, ob durch die unerlaubte Datenweitergabe der AG das Verhältnis zu meinem AV verunreinigt hat oder ob der AV willkürlich die Situation interpretiert gegen mich.

Das eigentliche Bewerbungsverfahren wäre davon unberührt weiterzuführen gewesen zwischen mir und dem AG. Wobei nur das Endergebnis des Bewerbungsprozesses von mir an meinen AV mitzuteilen gewesen wäre.
Ich habe Zeit bis zum 26. November mich zu äußern - der zuständige AV wird von mir angewiesen sich zuvor verbindlich zu äußern, so dass ich mich DANACH basierend auf den Erkenntnissen äußern kann.
Ich bin nun sehr gespannt auf das Treffen mit dem Arbeitsvermittler, der sich inzwischen deeskalierend ausdrückte>>
 
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Das SANKTIONSVERFAHREN in dieser Sache wurde inzwischen eingestellt - über die Hintergründe ermittle ich weiter (Verfahrenseinstellung lässt die Vernichtung von Unterlagen zu - gut, dass ICH von mir aus alles beweisen kann!!!)

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