FriGGas Dokumente zum Umgang mit dem Jobcenter TEIL 2

Hier geht es zu den Dokumenten TEIL 1


Mein herzallerliebster Arbeitsvermittler
hat mir nach langem Schweigen zwei Tage nach meiner Akteneinsicht, in welcher viele Unstimmigkeiten und seine Grundhaltung gegenüber mir ersichtlich wurden, nun eine SANKTIONSANHÖRUNG geschickt - aufgrund meiner Korrespondenz mit einer Firma.

Datum des Posteingangs: 12. 11. 2016
Abgeschickt hatte er es am 9. November 2016, einem wichtigen Jahrestag der (deutschen) Historie.




zeitgleich hatte ich meinem Arbeitsvermittler geschrieben, dass ich ein klärendes Gespräch wünsche - über die in der Akteneinsicht mir bekannt gewordenen Unstimmigkeiten und über meine Bewerbungsaktivitäten. Ich habe mir das friedlich vorgestellt als Angebot einer Klärung.

Nun verlangt die Situation, dass ich die Tatsachen selbst erst ermittle.

Hergang der Sanktionsdrohkulisse >>


Heute, am 17. 11. 2016, erreichte mich folgendes Schreiben von meinem Arbeitsvermittler, das er am 10. 11. schrieb (also genau einen Tag nach der oben gezeigten Sanktionsanhörung).

Einladung, ich möge in das JC kommen:

[...]
Montag, den 21. November, 10:00

"Ich möchte mit Ihnen über Ihr Beratungsanliegen sprechen.
Hinsichtlich der Komplexität des Sachverhaltes darf ich zunächst ein Gespräch ohne zusätzliche Teilnehmer empfehlen. Gern können wir dann Inhalte und Form des Eingliederungsverwaltungsaktes besprechen sowie mögliche Lösungsansätze.

MfG i.A. <ohne Unteschrift> L."

-> offensichtlich ist das eine Antwort auf meinen am 9. 11. geäußerten Terminwunsch zwecks Klärung >>

Herr L. - da bin ich sehr gespannt auf das Gespräch mit Ihnen! :-D
 
Was mich positiv überrascht: er oder seine BeauftragendeN gehen auf meinen Terminwunsch ein - keine Sanktionsdrohung für den Termin und mein Wunsch-Wochentag... das Angebot, in so einem Fall ohne Begleitung zu kommen, hatte ich selbst unterbreitet - er geht nur darauf ein und es ist gut, das schriftlich von ihm zu haben.
Das alles bedeutet aber nicht: Gefahr gebannt, Unrecht aus der Welt, echter Respekt... es bedeutet nur: Kurskorrektur wohin auch immer.

Ich werde während des Termins keine Sache vertraglich regeln und auch keine Sanktionsanhörung ausfüllen - es ist ein erstes Sondieren, ob eine Klärung auf gesetzlicher und menschlicher Ebene überhaupt möglich ist.
Das Gespräch ersetzt nicht rückwirkend eine Verhandlung über die EGV, sondern dient der Klärung von Begriffen und Vorstellungen im EGV-VA und damit meiner Abschätzung von Sanktionsrisiken sowie der Aussprache über bestimmte unstimmige Akteneinträge, die ich vorliegen habe. 


... doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben!
Frau H., die Teamleiterin, verschob den Termin um 2 Wochen auf den 5. 12. 2016 - als wenn ich da nicht andere Sorgen hätte zwei Tage vor meinem Gerichtsprozess!
Das Gute: bis dahin setzen sie die Sanktionsanhörung aus, ergo dieses Jahr keine 30%Sanktion mehr egal wie es ausgeht.
Das Schlechte: das Anliegen des Termins klingt nach Frau H. so, als solle ich (unter anderem) dann über die Sanktion mit Herrn L. reden. NEIN! Ich komme zur Klärung der Unstimmigkeiten im VORFELD und er muss mir die Anhörung - so er nicht von ihr absieht bis dahin (weil er von selbst auf die Absurditäten kommt) - dann mitgeben, dass ich zu HAUS nach Rücksprache mit Freunden, die ich bewusst NICHT zum Termin mitbringen werde, in RUHE Stellung nehmen kann.
Ich habe im Prinzip die Stellungnahme laut meinen eigenen Ermittlungen fertig. Aber zuerst möchte ich wissen, wie ER überhaupt darauf kommt, mir eine Anhörung zu schicken. Das wäre ja auch wichtig für die Zukunft...

Sein Schreiben und die Mail der Teamleiterin finden sich hier >>
<inzwischen (19.11.2016) habe ich per Mail darauf geantwortet>

Ferner erhielt ich heute, am 18.11.2016, den Beratungsvermerk der Arbeitsvermittlerin von 2015 - wo abermals die mittlere Seite fehlt. Ich habe alles gegenübergestellt um die Fehler und Schummeleien sichtbarer zu machen >>

Oh Leute, es werden spannende Wochen. 


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Ich hatte eine Akteneinsicht in die Papierakten in der Leistungsabteilung am 1. 12. 2016 bei der Leistungsstellenteamleiterin (?) und dazu berichte ich bald mehr hier >>
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02. 12. 2016: Was für ein Tag!
Nicht nur, dass Dietlind vom Gericht das erste Mal Geld bekommen hat (wenn auch nicht ihr RECHT), sondern dass ich eine Käuferin für die EGV gefunden habe!
Und um das noch zu toppen fand ich ABENDs im Briefkasten ein Schreiben des Sozialgerichts zu meiner KLAGE gegen den EGV-Verwaltungsaktes... beachtet den letzten Absatz...


hier weiter im Detail: 5. 12. GESPRÄCH mit dem AV, Seine Statements, meine Eindrücke... (Jobcentererlebnisse Teil 3)


HIER geht die Geschichte weiter >>(jobcentererlebnisse Teil 4)


sonstiges:

VERKÄUFE von EGV-Verwaltungsakt auf ebay-Kleinanzeigen und 

Verkauf eines Origamisterns (aus Sanktionsanhörung) auf ebay (nachdem mein AV den Stern nicht annehmen mochte)


Inzwischen ist meine KLAGE (Feststellungsklage gegen EGV-VA) hochgeladen>>

13. 12. 2016: HIER gewährt mein AV jetzt "Fristverlängerung" für eine (bereits getätigte) Sanktionsanhörung...




To be continued...  ;-)

3 Kommentare:

  1. Am 08.09.2016 ist Frau Wendt also ein Beschäftigungsverhältnis vom Jobcenter als "Helfer Reinigung" angeboten worden. Ich gehe mal davon aus, dass bei diesem "Angebot vom Jobcenter" der berüchtigte § 10 SGB II wieder einmal vom Jobcenter vorgetragen wurde um den Art. 12 GG (Berufsfreiheit) auszuhebeln. Merkwürdigerweise vergisst das Jobcenter aber immer, und erschreckenderweise sogar das BMAS, dass ein Grundrecht wie der Art. 12 GG nur mit einem anderen Artikel, und zwar den Art. 19 GG, aufgehoben werden kann.

    In Art. 19 GG, der wegen Absatz 1 Satz 2 sogar den Namen Zitiergebot trägt, lesen wir folgendes: [Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig]. Die Einschränkung oder Aufhebung von Art. 12 GG durch den § 10 SGB II ist - wie man unschwer liest - ohne das Zitiergebot also verfassungswidrig.

    Mich wundert es doch sehr, dass noch kein Sozialrichter über den Lieblingsparagraphen der BA, also den § 10 SGB II, der sich aber nicht mit dem Art. 12 GG verträgt und der eigentlich nur mit dem Zitiergebot (Art. 19 GG) rechtskonform ist, gefallen ist? Vielleicht hat der Art. 19 GG in den Sozialgerichten aber auch Hausverbot, das würde natürlich so einiges erklären.

    Rick

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  2. Hallo Rick - danke Dir für die vielen Hinweise ;-) Du könntest ja mein Anwalt werden oder mich mal ins Jobcenter begleiten ;-)

    Apropos: ich "bekämpfe" das Jobcenter nicht. Ich nutze die "negative" Energie, um daraus Kunst zu machen und Erkenntnisse zu sammeln und die Beweise zu teilen - damit die Transformation HArtz->BGE durch meine Beiträge beschleunigt wird - auch natürlich FÜR die Jobcentermitarbeiter (von denen auch einige hin und wieder zu mir oder Freunden sag(t)en: ja, bitte machen Sie was...)
    In dem Sinne ist vielleicht auch das Handeln meines Vermittlers zu verstehen? Er kann es nur nicht liebevoll-solidarisch sagen, sondern muss seine eigene Verspannung mit dem System auf diese Weise ausgleichen... wie gesagt - ich nehme die Herausforderung wie sie kommt - das ist "mein Beruf".

    Eine Klage wegen Berufsfreiheit wäre ja auch mal was - hab ich jetzt noch gar nicht so gedacht.
    Ich habe das aber in meinen Rügen im Zuge der Festellungsklage erwähnt - Deine Gesetzestexte kann ich ja noch nachfügen, wenn der Prozess weitergeht!

    nochmal zur Info: Ich HABE mich da überall beworben, so auch bei der besagten Firma - aber die Anhörung erfolgte wegen der DAVOR erfolgten Korrespondenz auf deren NICHT-Jobcenterspezifische "Werbung", auch die "Rückmeldung" auf die "angebliche Bewerbung" erfolgte noch 2 Tage VOR der Bewerbung meinerseits...

    ;-D ;-D ;-D

    und so ist das Ding voll von komischen Sachen...


    Hausverbot: bekam ich mal im Bundestag, weil ich ein GG offen zu sehen genau wie die Aufschrift Artikel 1 GG auf meiner Kleidung trug. Das verstoße gegen die Hausordnung - geil was?

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    1. Hallo Frigga,
      ich habe mir das auch alles nur angelesen und maße mir auch nicht an etwas von Jura zu verstehen, aber mit der Zeit begreift man, wohin uns das "System Hartz IV" bringen soll und das selbst Sozialrichter nicht mehr das Grundgesetz im Blick haben sondern nur noch mit "juristischer Auslegungskunst" die Rechte des Bürgers einschränken und auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit stehen; eine Behörde die erschaffen wurde um Lohnsklaven für die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

      Die wirklichen Machthaber in diesem Land benötigen solche Lohnsklaven um ihre Gewinne zu erhöhen, jedenfalls solange die Halbleitertechnologien noch nicht zu 100% alle Jobs übernommen haben, und dazu bedient man sich einer Pseudobehörde die Angst und Schrecken unter den Arbeitslosen verbreitet. Damit soll aber nicht nur der Hartz IV Empfänger auf Linie gebracht werden, sondern auch der Bürger der noch einen Job hat, denn wer muckt schon bei seinem Chef auf (?), wenn die Antwort des Chefs ist: "Machen Sie gefälligst Ihre Arbeit für den Minilohn den ich Ihnen gebe oder ich mache Sie zu einem Hartz IV Empfänger."

      Da hatte Gerhard Schröder - wohlgemerkt, ein SPD-Kanzler - in Zusammenarbeit mit Peter Hartz, Franz Müntefering, Walter Riester, Wolfgang Clement, Hans Eichel, die Berater Bert Rürup und ein paar Vertraute Schröders, die im Hintergrund mitgedacht haben, vor allem sein Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier, doch eine tolle Idee gehabt um den Arbeitgebern noch mehr Macht und Geld zukommen zu lassen.

      "Ein Hoch auf die Arbeiterpartei SPD und ihrer Agenda 2010"

      Viel Erfolg mit der Umsetzung des BGE und viel Spaß mit Deinem Jobcenter !

      Gruß
      Rick

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