Statements zu meinen Fragen im Gespräch mit AV Herrn L.

Termin 05. 12. 2016 FriGGa (der Souverän) bei AV Herrn L. (die Exekutive)

 Hier ein paar seiner Statements auf meine Nachfragen:


*Beistände: es wird bei ihm im Raum maximal ein weitere Mensch zugelassen.
Ich erwähnte die Aussage der Teamleiterin zur Hausordnung (=2 Beistände), Rotationsverfahren möglich und das Gesetz, das noch mehr Leute zuließe. Er sagte: "Die Hausordnung besagt, dass den Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist."
-> eine Erklärung über die Gesetzesrangfolge GG, SGB, Hausordnung fand nicht statt.

*Papieraktenlagerung/Aufbewahrungsort:
es werden alle Bewerbungsschreiben vernichtet, nachdem sie geprüft
wurden. sie kommen nicht in die Papierakte. Außer als Nachweis für Sanktionen.
Er zeigte mir einen Packen Papiere von mir, die er habe.
--> in der Arbeitsvermittlung keine Papierakten laut Leistungsstellenauskunft
Er wedelte mit Papieren von mir herum, die er in einem Ordner hatte - da erkannte ich einige meiner eigenen Zettel - die könne er mir zeigen (dazu stelle ich jetzt schriftlich Anträge)

Wer kann Einträge im Verbis verändern?
"Entweder die Regionaldirektion (er sei sich nicht ganz sicher)
oder nur in Nürnberg die Zentrale.
Aber wir können hier jederzeit zusammen neue Vermerke einfügen."

  "Es ist ein Sanktionsgrund, mitzuteilen oder zu schreiben, dass man
sich bewirbt, um Sanktionen zu vermeiden."

"Sie haben keine Vertragsfreiheit- zumindest nicht vollumfänglich" (in
Hinblick auf das Abschließen einer EGV)

"Sie können alle Anträge stellen, aber ich werde die nicht zwangsläufig
bearbeiten. und ich erteile hier keine Rechtsberatung."
(zu allen Fragen zu EGV-Auflagen sowie zur konkreten Frage nach dem
gesetzlichen Auftrag.)


"ich handle nur auf der Sachebene (das ist Ihre Integration in Arbeit)
- alles was Grundrechtefragen angeht, ist privat. Ich lasse mich nicht
auf die private Ebene ein."

[--> Und wieso haben Sie dann mein privates Schreiben über Ebay hier zum Thema gemacht???]
 



"WOLLEN Sie mich sanktionieren?"
"Ich WILL Sie nicht sanktionieren, sondern in Arbeit bringen. Aber ich bin gezwungen, das Gesetz SGB-II auszuführen. Und wenn Sie sich so verhalten, dass ich Sie sanktionieren muss, werde ich das tun."

--> das Thema kam später nochmal auf. Ich erwähnte, dass ich mich im Jobcenter bewerben könnte.
"Wir haben Stellen frei, machen Sie das - da KÖNNEN SIE ja entscheiden, ob oder wie Sie sanktionieren WOLLEN!"
  -->und wieso kann ich, wenn ich selbst eine AV bin, entscheiden wen ich sanktioniere, mein derzeitiger AV aber nicht?

 Zu den AKTENEINSICHTSUNSTIMMIGKEITEN äußerte er sich auch.
Dazu  hier mehr. Es war zwischenmenschlich sehr interessant. Auch wenn er die Unstimmigkeiten natürlich wegdiskutieren wollte...

11 Kommentare:

  1. Herr L.: "Sie haben keine Vertragsfreiheit - zumindest nicht vollumfänglich" (in Hinblick auf das Abschließen einer EGV)“ - Wenn man im Jobcenter als "Kunde" keine Vertragsfreiheit hat, wieso spricht die Bundesagentur für Arbeit dann in ihren Fachlichen Hinweisen davon, dass es sich bei der EGV um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt? Es stellt sich ja dann auch die Frage, weshalb man dann überhaupt etwas unterschreiben muss, wenn es sich hier nicht um einen Vertrag handelt? Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Fachlichen Hinweisen folgendes veröffentlicht: "Es wurde klargestellt, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X handelt." Wenn es sich also bei der EGV doch um einen echten Vertrag handelt, dann gilt natürlich auch "vollumfänglich" das Vertragsrecht. Entweder ist Herr L. nicht "vollumfänglich" des Lesens mächtig oder er hat von seinem derzeitigen Job keine Ahnung und dann sollte man ihm im Jobcenter vielleicht eine Aufgabe geben die ihn intellektuell nicht zu sehr überfordert.

    Herr L.: "Sie können alle Anträge stellen, aber ich werde die nicht zwangsläufig bearbeiten und ich erteile hier keine Rechtsberatung." - Das verlangt auch niemand von Herrn L., dass er eine Rechtsberatung erteilen soll. Selbst wenn er Volljurist wäre, dürfte er eine Rechtsberatung auch gar nicht vornehmen, da er im Jobcenter nur als Arbeitsvermittler angestellt ist und nicht als Jurist und folglich ihm auch nur die Aufgabe eines Arbeitsvermittlers zusteht. Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum er in den Gesprächsvermerken den Anschein erwecken möchte (siehe: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_26.html), dass er Jurist sei und nicht nur ein kleiner Arbeitsvermittler? Herr L. erdreistet sich nämlich in den Gesprächsvermerken nicht nur mit Paragraphen um sich zu werfen sondern er spielt auch noch gleich den Verfassungsrechtler, indem er das SGB II durch eine grundrechtsimmanente Schranke absichert. Herr L. ist also nicht nur Arbeitsvermittler im Jobcenter, sondern er ist gleichzeitig auch noch Jurist und Verfassungsrechtler und übernimmt auch noch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts. Spätestens hier zeigt sich, dass man einige Jobcentermitarbeiter schnellstens in die Realität zurückholen sollte.

    Herr L.: "Ich handle nur auf der Sachebene (das ist Ihre Integration in Arbeit)“ - Das wäre ja auch die eigentliche Aufgabe eines Arbeitsamts, aber seitdem sich das Arbeitsamt "Jobcenter" nennt und sich eine Macht herausnimmt, die dem Amt aber gar nicht zusteht, scheinen einige Arbeitsvermittler größenwahnsinnig geworden zu sein. Siehe hierzu auch den Auszug aus der WDR Sendung, wo Inge Hannemann ab Minute 3:15 den Satz sagt: "Das damalige Arbeitsamt war einfach in der Vermittlung tätig, aber nicht in der Herrschaft über Menschen."
    https://www.youtube.com/watch?v=1Xn7VH2ZVAw

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    1. Ja, der Gute hat Ahnung ;-)

      Nein, er will nicht das BVerfG sein und auch kein Richter - er "will nur machen, wie ihm befohlen" und das ganz ordentlich...

      Herr L. "möchte nur seinen Job machen" und da kommt es nicht gelegen und hindert ihn gefühlt an Effizienz, wenn jemand Dinge in Frage stellt. Seine Argumentationen sind der Versuch, die kritische Bürgerin (mich), die jahrelang "gemacht hat was sie wollte" wieder in einer Welt zu holen, in der man "macht was einem gesagt wird" insbesondere, wenn man sich materiell "nach der Decke strecken müsste" - und es empört und fordert zutiefst, wenn man als AV wenig Zeit hat, das zu "verklickern" und das Gegenüber selbst als intellektuell einstuft (trotz beständigem Anzweifeln dieses Intellekts).
      Wäre Herr L. Obstgroßhändler, wäre er es gewohnt Äpfel zu verpacken und einzukategorisieren. Manche Äpfel sind FAUL und die sortiert er aus - die sind nicht mehr essbar - andere müssten mal poliert werden oder zu Apfelmus verarbeitet werden... doch was, wenn ein Apfel sich schon in einen kleinen BAUM verwandelt hat?
      Das bin ich.
      Ich wachse beständig weiter und die fauligen Stellen, die Muße, war notwendig, damit der Kern, das Geistwesen, wachsen konnte - das innere formt sich in die äußere Welt.
      Diesen kleinen Baum kann man nicht zu Apfelmus verarbeiten und auch nicht als Apfel aufessen - man muss warten, bis er selbst Früchte trägt - das passiert sogar schon ganz im Kleinen (mit grundeinkommen-für-alle.org) - aber diese kleinen, wildformen kann und MAG Herr L. nicht in sein Sortiment nehmen - es ist also "nur zu diskutieren, wie der Apfelbaum wieder in einen Apfel zurückverwandelt wird" - denn er war ja immerhin mal ne erstklassige "Fachkraft"-Sorte dank Hochschulabschluss ;-)

      So ähnlich muss er sich mit mir fühlen - er hat es nicht leicht - aber es wäre leicht, wenn er die Realität anerkennen würde - nämlich dass gesunde Äpfel wachsen wollen und selbst Bäume werden - wenn man ihnen den BODEN nicht künstlich wegnimmt...

      Das Apfelbäumchen ginge NIE freiwillig zum Obsthändler um sich selbst als "Obst" zu verkaufen - doch wo ihm der Boden entzogen ist (=der Zugang zu den Ressourcen zur Selbstversorgung), macht es diesen Umweg und holt sich einen Blumentopf, um zu überdauern und weiter (eingeschränkt) zu wachsen...

      ich haben mit Herrn L. vor einigen Wochen mal angefangen über den Status von Hartz IV "echte gesetzliche soziale Leistung" vs. "freiwillige (privatrechtliche) Leistung (für eine bestimmte Zielgruppe) zu schreiben - aber ich fürchte, da kommt nix mehr an Antwort von ihm... der Geschäftsführer hat sich im Zuge der Sanktionen und meiner Beschwerde neingeklinkt und erklärt, dass "alle meine Fragen schon beantwortet seien" ;-(


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  2. nochmal zur Vertragsfreiheit - da hat ein Freund eines Freundes mal was spannendes in "meinem" Jobcenter erlebt.

    Er (auch selbständig) bekam eine Maßnahme als "Angebot" vorgelegt.
    Die war "freiwillig" - doch wenn er die ablehnen sollte, gab es eine zweite Maßnahme für ihn im "Angebot" - und die war dann PFLICHT.

    Du DARFST machen, was ich Dir sage - wenn es Dir gefällt. Wenn nicht MUSST Du machen was ich Dir sage - kapito?

    Vertragsfreiheit räumt das JC einem ein, um BESSER und gerichtsfest sanktionieren zu können.
    Das kann es aber (ggf. leicht erschwert) auch bei einem ZWANGSWEISEN Verwaltungsakt...

    merkt Ihr was?

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    1. Wenn man diesen vorgefertigten Vertrag, den die BA aufgesetzt hat, nicht unterzeichnet, dann folgt sofort ein Verwaltungsakt. Man muss kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass so ein Vertrag, der mit dem harmlosen Namen 'Eingliederungsvereinbarung' getarnt wird, nur eine Farce ist. Die EGV ist im Grunde nur ein Knebelvertrag um Sanktionen erlassen zu können und Hilfsarbeiter für die Industrie mit § 10 SGB II bereit zu stellen. Warum Sozialgerichte so einen vorgefertigten Knebelvertrag der BA überhaupt vor Gericht zulassen und ob die ganzen Sanktionen nicht ohnehin als nichtig zu betrachten sind, darüber macht sich merkwürdigerweise aber keiner einmal ernsthaft Gedanken. Normalerweise müssten doch die Richter Alarm schlagen, wenn sie die Demokratie in Deutschland wirklich ernst nehmen. Zumindest sollte die Partei, die auch gegen Sanktionen ist, also DIE LINKE, diesen Knebelvertrag endlich einmal im Bundestag zur Sprache bringen.

      Herr L.: "Ich WILL Sie nicht sanktionieren, sondern in Arbeit bringen. Aber ich bin gezwungen, das Gesetz SGB-II auszuführen. Und wenn Sie sich so verhalten, dass ich Sie sanktionieren muss, werde ich das tun." - Der arme Herr L. wird vom SGB II also gezwungen Menschen zu sanktionieren. Wäre es dann nicht auch im Interesse eines Herrn L. wenn man dieses unmenschliche SGB II System endlich beendet?

      Aber Herr L. sieht sich ja als Wohltäter, denn er will ja die Menschen in Arbeit bringen. Leider verrät er den Zaubertrick nicht, wie er die 5 Millionen Arbeitslosen, für die es aber nur eine Million Hilfsarbeiterjobs gibt, so verteilen will, dass jeder einen Job bekommt. Vielleicht meint er aber auch, dass sich 5 Personen einen Job und einen Hilfsarbeiterlohn teilen sollen, denn die Hauptsache ist für die BA ja, dass die Arbeitslosen aus der Statistik verschwinden.

      Herr L.: "Wir haben Stellen frei, machen Sie das - da KÖNNEN SIE ja entscheiden, ob oder wie Sie sanktionieren WOLLEN!" - Da gibt es keine freie Entscheidung, ob man Mensch oder Unmensch im Jobcenter sein möchte, denn Frau Hannemann und andere Jobcentermitarbeiter haben schon erzählt: Wer nicht sanktioniert, der bekommt Ärger mit dem Teamleiter. Das kann Herrn L. aber nicht passieren, dass er Ärger mit der Teamleitung bekommt, denn Herr L. ist ein großer Sanktionierer und bekommt sicherlich demnächst im Jobcenter Berlin Pankow die "Große Ehrenmedaille der BA" für die skrupellosesten Sanktionen gegen Frau W. verliehen.

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    2. Ich würde gerne noch einmal auf den vorgefertigten Vertrag (EGV) der BA zu sprechen kommen, denn dem wird viel zu wenig Beachtung geschenkt.

      Das Sozialgericht Hamburg hat ja schon ein Urteil über die Vertragsfreiheit in der EGV gefällt, aber anscheinend möchte kein ALG II Empfänger von diesem Urteil Gebrauch machen. - "[...] Der Gesetzgeber hat bewusst die Formulierung "vereinbart" gewählt, um zu verdeutlichen, dass ein Vertragsschluss zwischen zwei gleichberechtigten Partnern und gerade keine einseitige Vorgabe durch den Leistungsträger erfolgen soll. Sofern die durch den faktischen Kontrahierungszwang begründete Machtposition so ausgenutzt wird, dass die Vorstellungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen inhaltlich unberücksichtigt bleiben und lediglich ein vorgefertigtes Angebot zur Unterschrift vorgelegt wird, wäre ein so zustande gekommener Vertrag als nichtig anzusehen." SG Hamburg, Az.: S 12 AS 820/07 ER

      Wenn Herr L. diese Vertragsfreiheit nicht anerkennen möchte, dann kann man das verstehen, denn schließlich steht damit sein Job auf der Kippe und wer weiß ob er einem echten Beruf überhaupt gewachsen wäre. Dass aber deutsche Sozialgerichte dieses Urteil nicht als Maßstab nehmen und ALG II Empfänger immer wieder gezwungen sind, sich mit "angepassten Richtern" streiten zu müssen, das verstehe ich in diesem demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) allerdings nicht.

      Man könnte die Richter am Sozialgericht doch einmal fragen, ob es sich bei der Eingliederungsvereinbarung wirklich um einen echten Vertrag handelt und ob dann dieser Vertrag nicht von der BA zu einseitig ausgelegt ist? Wenn es sich aber nicht um einen echten Vertrag handelt - z.B. wegen § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II (Zwang zur Unterschrift) oder bei einen nicht ausgeglichenen Vertragsverhältnis ein Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig ist und damit ungültig - dann könnte man doch einmal fragen, warum die Sozialgerichte so einen vorgefertigten Knebelvertrag der BA überhaupt zulassen? Man könnte vor dem Sozialgericht auch fragen, warum sofort ein Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II herausgeht, wenn der Arbeitslose den Vertrag nicht unterschreibt und ob damit dieser sogenannte Vertrag - ein Vertragsabschluss sollte ja von beiden Vertragsparteien durch Abgabe einer Willenserklärung freiwillig geschlossen werden - nicht ohnehin zur Farce wird? Wenn ich nämlich die EGV nicht unterschreibe, aber die BA sofort mit einem Verwaltungsakt kontert, dann hat so ein Vertrag (EGV = öffentlich-rechtlicher Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X) ja überhaupt keinen Sinn, denn man ist dem Willen der BA damit von vornherein auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Warum falle ich als juristischer Laie eigentlich sofort über diese Ungereimtheit aber juristisch gebildete Menschen, wie Sozialrichter, anscheinend nicht?

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    3. "und gerade keine einseitige Vorgabe durch den Leistungsträger erfolgen soll. Sofern die durch den faktischen Kontrahierungszwang begründete Machtposition so ausgenutzt wird, dass die Vorstellungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen inhaltlich unberücksichtigt bleiben und lediglich ein vorgefertigtes Angebot zur Unterschrift vorgelegt wird, wäre ein so zustande gekommener Vertrag als nichtig anzusehen." SG Hamburg, Az.: S 12 AS 820/07 ER"

      Damit müsste das gesamte EGV-Verwaltungsaktansinnen NICHTIG sein! Auch schon ohne das AZ, einfach eben wengen er "Vertragsfreiheit".
      Aber sie WOLLEN ja gerade erziehen und es geht nur um das "einholen einer Einwilligung" in Zwang.
      Also herausfinden, ob jemand zusätzlich zum Zwang von sich aus "zustimmend tickt" oder sich beschwatzen lässt, das (entgegen seiner inneren Überzeugung) verlautbaren zu lassen.

      Die Gerichte müssten eigentlich sehen, dass ein AMT fehlt, das ECHTE soziale Leistungen durchreicht, also die Menschenwürde umsetzt als Äquivalent zum Zugang zu den Ressourcen/Wald/Grund und Boden/Jagdgründen... ;-)

      Aber wo so tief das "hergebrachte" (nicht immer so gewesene) "Der Mensch muss sich verdient machen um leben zu dürfen" sitzt, reproduziert es sich (auch ohne Notwendigkeit im Materiellen VERSORGTSEIN) beständig neu und will "angebetet werden".

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    4. Herr L. sagte "Sie haben keine Vertragsfreiheit." Aber schauen wir uns das doch einmal etwas genauer an.

      Handelt es sich bei der EGV um einen echten Vertrag (siehe Definition der BA) dann gilt sehr wohl die Vertragsfreiheit. Wenn es sich aber nicht um einen echten Vertrag handelt - z.B. wegen § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II (Zwang zur Unterschrift) - dann hat man natürlich keine Vertragsfreiheit.

      Jeder Logiker würde jetzt sagen: Man ist in eine unauflösbare Situation geraten, eine Situation die sich im Kreis dreht. Auf gut deutsch: Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

      Vielleicht liest der AV Herr L. oder die TL Frau H. des Jobcenter Berlin Pankow hier ja mit und diese beiden "Fachleute" können diese Paradoxie für uns auflösen. Wenn Herr L. oder Frau H. diese Paradoxie aber nicht auflösen können, dann darf man vielleicht die Frage stellen: Mit welcher Frechheit maßen sich solche Leute im Jobcenter an, darüber entscheiden zu wollen, was richtig oder falsch ist und ob jemand morgen noch ein Stück Brot essen darf oder nicht?

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    5. Ich hoffe sie lesen mit - kann aber auch alles mal wieder an sie schicken (hatte ich schon im Dezember in Form von Fragen) aber ich glaub die haben nicht so viel Zeit...

      Herr L. hat es ja so versucht: "Sie haben die Vertragsfreiheit nicht VOLLUMFÄNGLICH" ;-)
      Ich MUSS die EGV nicht zwangsweise unterschreiben... für den Fall hat er ja den VA zur Hand... (und in meinem Fall war ihm wohl ganz recht, mit mir nicht verhandeln zu müssen, sondern aufgrund äußerer Umstände mir gleich den VA zu verpassen).

      Interessant wird es bei den ANDEREN Zwangs-Unterschriftsdingen (für die es keinen "Verwaltungsakt" selbst gibt), eben den "Maßnahmehausordnungen", Datenspeicherungseinwilligungen usw. - ich MUSS die nicht unterschreiben, werde aber indirekt HAFTBAR gemacht, wenn (deswegen oder aus anderem Grund) eine Maßnahme nicht für mich stattfinden kann...
      Man will künstlich an der Stelle "schicksalsgleich" ein Resultat verurteilen, hat aber nur Gesetze, die "Handlungen verlangen" und eine Spielraum "indirekte Erfordernisse" statt klarer Anweisungen - die man ohne Konflikt mit anderen Gesetzen nicht erteilen kann. Ich VERMUTE daher schrieb Herr L. auch damals nicht "Sie unterschreiben alles was die wollen, sonst setzt von mir was mit Sanktionen" sondern "ohne Ihre Unterschriften DARF SIE DER TRÄGER nicht AUFNEHMEN..." (dass ich mir selbst zusammenreimen müsste: scheiße, FriGGa, wenn sie dich nicht AUFNEHMEN wirst Du unmittelbar DAFÜR bestraft von Deinem AV... also zwing dich mal selbst dazu....) doch wie veröffentlicht habe ich das ja nunmal nicht getan, sondern Herrn L. erneut gefragt, ob ich unteschreiben muss, worauf dann keine AW mehr kam... nur die Tatsache der Sanktion fast zwei Monate danach.

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    6. Die Eingliederungsvereinbarung ist aber das Kernstück dieses Hartz IV Systems. Die anderen Zwangs-Unterschriften fallen sofort weg, sobald die Eingliederungsvereinbarung kein Unheil mehr anstellen kann. Die Eingliederungsvereinbarung ist der eigentliche Kerkermeister, der 5 Millionen Hartz IV Menschen mit der Peitsche in Kerkerhaft hält oder in die Sklavenarbeit treibt.

      Die Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bei Bezug von Arbeitslosengeld II stellt nach Auffassung von Kritikern einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit dar. Das Grundrecht auf Vertragsfreiheit ergibt sich nach Art. 2 Abs. 1 GG. Die Vertragsfreiheit darf nur nach Art. 19 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 2 GG eingeschränkt werden, aber nicht wie in § 2 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 15 Abs. 1 SGB II aufgehoben werden. Die Eingliederungsvereinbarung wird von Kritikern auch deshalb abgelehnt, weil deren Abschluss oftmals keine echten Verhandlungen vorausgingen und sich in der Praxis die Vertragspartner nicht auf Augenhöhe bewegten.

      Entsprechende Klagen, die Vertragsfreiheit werde generell durch die Pflicht zum Abschluss rechtswidrig eingeschränkt, wurden jedoch mehrfach von Sozialgerichten abgewiesen.

      Im letzten Absatz steckt das eigentliche Problem: "... wurden jedoch mehrfach von Sozialgerichten abgewiesen". Abgewiesen bedeutet ja nicht, dass die Bedenken der Kritiker nur juristischer Unfug sind, sondern dass die Kritiker etwas ansprechen, was Sozialgerichte lieber unter den Teppich kehren möchten und es ja auch seit Jahren erfolgreich unter den Teppich kehren. Worauf haben sich unsere unabhängigen Richter da überhaupt eingelassen, wenn sie sich auf die Seite einer Pseudobehörde stellen um gemeinsame Sache gegen das Volk zu machen? Seit Jahren mache ich auf Art. 19 GG aufmerksam, aber Art. 19 GG scheint im BMAS, in der BA, im Jobcenter und leider auch in den Sozialgerichten, nur als eine Persona non grata angesehen zu werden. Dass Politiker sich nicht an das Grundgesetz halten, das sind wir Bürger ja gewöhnt, dass aber Richter sich auch schon nicht mehr an das Grundgesetz halten, das lässt nur den Schluss zu, dass die Demokratie in Deutschland aufgehört hat zu existieren.

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  3. Ja, die EGV ist das KERNSTÜCK, aber da der Kern FAUL ist, hat man lauter Alternativen, den ZWANG im Zweifel durchzusetzen.
    So etwa gilt JEDE Maßnahmezuweisung und Bewerbungsobliegenheit auch OHNE bereits abgeschlossene oder verhandelte EGV. Siehe Ralph Boes' Klage (ich habe über die Verhandlung gebloggt). Da war er mitten im EGV-"Findungsprozess" mit seinem JC - jemand drittes schoss mit einem "Bewerbungsangebot" zwischen und DAFÜR wurde er dann sanktioniert.
    So ging es auch schon vielen Leuten mit Maßnahmen - auch ohne EGV sind diese dann sanktioniert worden.
    SChon mit BEANTRAGUNG von HartzIV geht man in den "Knechtungsmodus" über und das scheinbar "freiwillig", weil "man müsste ja nicht HArtz IV beanspruchen" (zynisch haha...)
    Die EGV ist MORALISCH zur Selbst-KNECHTUNG das Herzstück - PRAKTISCH braucht es noch nichtmal einen EGV-ersetzenden VA um eine Sanktion "innerhalbdes Systems" für gültig zu erklären - und für außerhalb des Systems stellen sich in der Tat viele Richter taub, blind und blöd... sagen etwa: "innerhalb einer Behörde muss ein "einfaches Gesetz" ausreichen und nicht das GG bemüht werden"...

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    1. Das ist dann nicht Knechtschaft sondern schon eine Stufe weiter, also Leibeigenschaft.

      "So ging es auch schon vielen Leuten mit Maßnahmen - auch ohne EGV sind diese dann sanktioniert worden." - Wenn das wirklich stimmt, dann hat es ja gar keinen Sinn mehr gegen dieses System weiter zu kämpfen, denn dann ist der Art. 20 Abs. 1 GG mit dem Wortlaut "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" nur noch ein Museumsstück ohne Wert.

      Es kommt also tatsächlich so, wie es der Kabarettist Michael Lerchenberg schon 2010 voraussagte. Der Kabarettist Michael Lerchenberg musste 2010, aufgrund seiner Rede auf dem Nockherberg, ja seinen Hut nehmen. In einer Passage seiner Rede hatte Lerchenberg den damaligen FDP-Chef wegen seiner Hartz-IV-Äußerungen aufs Korn genommen. "... alle Hartz IV-Empfänger bei Wasser und Brot in einem Lager in Ostdeutschland sammeln. Drumrum ein Stacheldraht, das haben wir schon mal gehabt. Und über dem Eingang, bewacht von jungliberalen Ichlingen im Gelbhemd, steht in eisernen Lettern: Leistung muss sich wieder lohnen." [Quelle: Spiegel online]
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eklat-am-nockherberg-fastenprediger-lerchenberg-wirft-hin-a-682033.html

      Michael Lerchenberg hatte 2010 nur das ausgesprochen, was 5 bis 6 Millionen Hartz IV Empfänger seit Jahren empfinden und was im Jahre 2017 leider schon bittere Realität geworden ist.

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