schickte ich per FAX und als BRIEF am 22. Juni 2016 ab (unterschrieben - hier nur nicht gedruckt und eingescannt - daher ohne meine Unterschrift abgebildet)
Amtsgericht
Hamburg-St. Georg
Strafabteilungen
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
FriGGa
Wendt
ADRESSE
Geschäftsnummer 943
Cs 128/16
7101 Js 464/16
21.
06. 2016
Sehr geehrte Damen
und Herren,
sehr geehrte Frau
Preusser,
gegen den Strafbefehl 943 Cs 128/16
gegen den Strafbefehl 943 Cs 128/16
7101 Js 464 / 16
erhebe
ich Einspruch.
Die Begründung dazu
erfolgt spätestens in der Hauptverhandlung.
Mit menschlichem Gruß
(unterschrift)
FriGGa
Wendt
Anmerk. zur
UNTERSCHRIFT:
Jegliche Korrespondenz inkl. Unterschrift meinerseits mit "Ihnen" oder der von Ihnen
vertretenen Institution ist keine Beauftragung meinerseits zu einem Rechtsgeschäft.
Dass ich in Einspruch gehe, ist lediglich dem Umstand geschuldet, dass ich von Ihnen einen Strafbefehl erhalten habe, den ich als Bedrohung meines freien Willens und meiner Grundrechte empfinde.
klasse :-) taff und knackig
AntwortenLöschenFreispruch: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/01/freispruch-in-1-instanz.html
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