Strafbefehl Zahlungsaufforderung




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4 Kommentare:

  1. "Im Namen des Volkes wird als RaECHT erkannt!"
    Und bist du nicht willig, den Saal zu verlassen... - Demokratie - was ist das eigentlich wirklich?
    Gerüchtsprozesse hinter verschlossenen Türen?
    Ist ja auch so, wenn es um das geht, was von Manchen Kindeswohl genannt wird...
    Wo ist das Volk, in dessen Namen das alles geschieht?

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  2. Ganz schön überzogen hoch! Man scheint sie da wirklich an einer empfindlichen Stelle zu treffen. Hast Du Einspruch eingelegt? Ich hoffe!
    Es wundert mich allerdings, daß von uns Hamburgern noch niemand was gekriegt hat.
    auch die Frau nicht, die nach dem Amtsausweis gefragt hatte.

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  3. Ich hab jetzt auch einen "Strafbefehl", der fast gleich ist, werde ihn auch noch einskännen.
    Abweichungen:
    1. Die Höhe der auch mir angebotenen monatlichen Ratenzahlung beträgt 150 €
    2. Andere Richterin und andere Justizsekretärin, 8 Zeugen
    3. Mein Name ist durch einen dritten mir fremden Vornamen erweitert worden und dadurch falsch:
    Iris Beate Doris Rau, anstatt
    Iris Beate Rau.
    Die Sache mit dem falschen Namen wird wohl ein Software-Fehler sein, könnte aber bedeuten, daß dadurch der Strafbefehl ungültig ist, was wiederum bedeuten würde, daß keine Reaktion notwendig ist...aber wenn die das nicht wissen läuft die Maschine ja trotzdem weiter...

    Da der ganze Strafbefehl erschreckend dilettantisch ist und nur von der Justizseketärin unterschrieben wurde hab ich über die Aufgaben und Qualifikation dieser Tätigkeit recherchiert und folgendes gefunden :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerung_(Recht)








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  4. auch an dieser Stelle: hier ist jetzt der Freispruch von FriGGa zu finden: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/01/freispruch-in-1-instanz.html

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