Haftbescheinigung_Original



Das Original ist hier komplett inkl. aller Unterschriften und Daten veröffentlicht, damit es mir nicht VERLOREN geht.
Sollte es unauffindbar sein, mir abhanden kommen, könnte ich hiermit nachweisen, dass ich die Haft schon hinter mir habe... es käme öfter vor, dass das "an der Justiz selbst vorbeiginge" ;-)

Warum ich ins Gefängnis sollte:
 http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/05/zwei-tage-knast-wegen-owig.html

Gefängniserlebnis>>


Dokumente OWiG und Knast: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/owig-und-knast-sammlung.html 

2 Kommentare:

  1. solidarischer ExKnacki R.23. Juni 2017 um 16:33

    Entlassungsgrund: Entlassung wegen Strafende = ? ...ohne Strafe ein Strafende - wie geht das? Entlassung wegen Erzwingungsbeugemittelende wäre da wohl richtiger ;-)

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