FriGGa und das Jobcenter Teil 12

<


28. 06. 2017

Ich habe nun doch ganz schnell einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen für Juli bis Dezember.

Die zweite 30% Sanktion scheint demnach im Juli noch "drauf" zu sein.

Mein Sohn wird mir für einen halben Monat "zugerechnet" und in der Zeit bekomme ich auch den "Alleinerziehendenzuschlag" - die anderen Tage fehlt er in meiner Bedarfsgemeinschaft (da er die halbe Zeit bei seinem Vater lebt).

Der Widerspruch gegen die 2. 30% Sanktion ("falsche Bewerbungsworte") wurde offenbar NICHT inhaltlich bearbeitet, sondern lediglich der "Überprüfungsantrag" zurückgewiesen.
[Anmerkung: Das Jobcenter hatte sich "zu seinen Ungunsten" verrechnet (30%+30% = 30% im Überschneidungsmonat Mai)]
Trotzdem ist es jetzt allerhöchste EISENBAHN gegen die 2. Sanktion zu KLAGEN (ich bin gerade daran, die Klage noch vor Sanktionsende eingereicht zu haben ;-))) ).
 

Ferner hat mich der NICHT ALS BEFANGEN eingestufte Herr M. nun erneut eingeladen.
Ja, eingeladen - ohne Drohung mit Sanktionen.

9:00 am Montag, dem 10. Juli möge ich ihn aufsuchen.

Grund der Einladung:

"Umfang der selbständigen Tätigkeit sowie über die Bedingungen des Bewerbungsprozesses" 

(eindeutig ein nicht vollständig verbastelter Textbaustein)

Er hat mir auch einen Brief mit zwei neuen "Angeboten" geschickt, unter 60% Drohung mich zu bewerben.

Zuvor am Wochenende waren mir zwei Schreiben zugegangen, die ich hier ggf. veröffentlichen werde.
Der Geschäftsführer Axel Hieb hat die BEFANGENHEIT des Herrn M. NICHT bestätigt und es bei der Zuständigkeit belassen.
Der Bereichsleiter Herr T. hat mir 20 chiffrierte Stellenangebote per Ausdruck "gezeigt" um zu beweisen, dass die Jobbörse voller Angebote ist, die ich nur ergreifen müsse, um eine Chance zu haben, endlich aus dem Bezug rauszukommen.

Natürlich werde ich die Arbeitgeber, die ich mit google recht schnell finde unabhängig von der Nutzung der "Jobbörse" alle anschreiben, um maximale Bekanntheit (meiner Themen) zu erreichen und mich als die vorstellen, die ich bin - egal was dann da konkret draus wird ;-)))

Ansonsten möchte Herr M. mir in einem erneuten Schreiben NICHT die Bewerbungskosten VORAB übernehmen, sondern erst HINTERHER nach Prüfung der "Nachweise" Kosten für postalische Bewerbungen übernehmen. Dazu unsere Korrespondenz hier (später wenn ichs schaffe sie einzustellen). Herr M. zitiert keinen einzigen Paragraphen und erklärt sich nur (in eigenen Worten).

Zu seinem "Erdebeermundfehlgriff" hat Herr M. sich nicht geäußert und auch keiner der anderen angeschrieben bislang (ich habe die Hinweise einiger NutzerInnen auf den "Puffcharakter" des Erdbeermunds aus den Kommentaren an alle Stellen verbreitet zur vertieften Nachbetrachtung des Falles). Auch Frau H. schweigt zu allem.





Sehr schönes Erlebnis am Rande:
Ich erfuhr gerade, dass eine Frau, die ich locker über Kinder/Projekte kenne, selbst in einem Jobcenter arbeitet.
Jedenfalls KANNTE diese (gewissenhafte, beherzte, sich beständig weiterentwickelnde) Frau schon Jahre zuvor meinen Namen und las immer wieder im Rahmen ihrer Arbeit von Ralph Boes... ICH war einer TEILZEITKRAFT im Jobcenter schon vor meinen "Herr L. und Herr M." Geschichten im Gedächtnis haften geblieben und sie war offen und interessiert für die transportierten Inhalte ;-) 
Eine schöne Rückmeldung der "Gesetze der Resonanz"!

Wer weiß, wer uns jetzt kennt und Euch kennt, die ihr auch lest, verbreitet, weitersagt und immer wieder Denkimpulse setzt mit Worten oder Taten?

Machen wir WEITER!


28.06. 2017: aktualisierte Jobcenterdokumente>>
Meine Feststellungklage zur Verfassungswidrigkeit/Nichtigkeit des EGV-VA von Herrn L. (08.09. 2016)/ SGB-II insgesamt, wurde gerichtlich abgelehnt. Berufung ist innerhalb von jetzt noch ca. 2 Wochen möglich




30. 06. 2017

Herr M. äußert sich auf meine Nachfrage zu den BEWERBUNGSKOSTEN - grundsätzlich sollen die (vom "Kunden") VERMIEDEN werden HIER >>



04.07.2017 ich habe ca. 40 ANTRÄGE ans Jobcenter faxen lassen - diese finden sich hier >>


07.07.2017: Ralph Boes hatte damals eine EGV per VA, die ihm ca. 260 EUR Bewerbungskosten/Jahr zusagen sollte. Weil das zu unkonkret und gering war (bei geforderten 12*10 Bewerbungen), wurde der Verwaltungsakt für nichtig befunden und damit auch alle daraus folgenden Sanktionen hinfällig. Sein Jobcenter hat EINE Sanktion (die 8. von 10 100%Sanktionen) gekippt. So könnte das bei vielen von uns gemacht werden. Ich erinnere auch nochmal an Benjamin E.s Erfolg gegen 60% Sanktionen und habe (hier) NEWS von ihm...

09.07.2017 Es gibt weitere interessante Zuschriften zu Bewerbungsthemen.
Dazu habe ich einen alten Blogeintrag aktualisiert und Neues verlinkt.
Für erzwungene Onlinebewerbungen empfielt jemand, diese stets nur verschlüsselt zu führen (Link folgt).

10. 07.2017:
Ich habe heute morgen einen Termin gehabt, der nicht "stattfand". Herr M. wollte die ganze Zeit dabeisein und natürlich auch die 3 Beistandsmenschen nicht gemeinsam zulassen.
Dass darüber Anträge laufen und bearbeitet werden, war ihm bewusst. Er meinte, das sei alles in Bearbeitung in "höheren Etagen". Mein Mund war während der Aktion mit einem "Hartz-IV macht mundtot" - Foto behängt.
Ich gab meine weiteren Anträge ab (die auf der anfänglichen Liste vom 4. Juli noch fehlten), darunter Antrag auf Urlaub (diverse Tage im August aus "persönlichen Gründen"), Antrag auf Bewerbungskostenübernahme für Juli (auch wenn das für Juni noch nicht endgültig geklärt wurde), sowie die Mitteilung NICHT mit Herrn M, sondern Frau H. zu reden.
Da Frau H. krank war, war eine Frau S., Stellvertretende Teamleiterin, angeblich dabei.

Während wir im Wartezimmer auf die Bearbeitung der Anträge warteten, gerieten wir mit einer anwesenden Person ins Gespräch, die spontan von einigen von uns zu ihrem Fall begleitet wurde.
Mein einer Beistandsmensch hakte nun bei Herrn M. nach, der den (rechtsfolgenfreien) Termin offenbar als "von mir abgelehnt" verbucht hatte, wie es um die Anträge bestellt sei. Im Zuge dessen erklärte er für mich, dass ich bereit sei, das Gespräch zu führen mit der Vertretung von Frau H., besagter Frau S.
Frau S. jedoch war dazu nicht bereit - sie betonte dass Herr M. der zuständige Vermittler sei, Herr Hieb (Geschäftsführer) das so beschlossen hätte, sie könne ja dabei sein, würde sich aber nicht über die Entscheidung hinwegsetzen.
Etwas später wurde mir statt meiner Anträge der Eingang eines einzigen Antrags (Antrag 10_07_2017_01: Ablehnung der Zuständigkeit des Herrn M./Gesprächsbereitschaft mit Frau H.) quittiert. Gleichzeitig übergab mir Herr M. 2 Bewerbungsvorschläge (mit Sanktionsdroh) und eine Stelleninformation (als Physikerin - scanne ich Euch noch!) 
und eine Einladung für MORGEN um 12 - inkl. einer Rechtsfolgenbelehrung.


Nun geht es erneut um einen Termin, der aus mehreren Gründen nicht zum Ziel - der geforderten Auskunft/Bestandsaufnahme/Einkategorisierung meiner Selbständigkeit und meiner "Bewerbersituation" führen können wird.
Denn: ich werde, wenn es geht einen Beistand bestehend aus 3 Menschen mitbringen (da diese Frage niemals umfassend geklärt worden war). UND: ich werde das Gespräch mit Herrn M. verweigern - wenn die (stellvertretende) Teamleiterin Frau S. bzw. Madame H. nicht stattdessen das Gespräch ohne Herrn M. mit mir (und meinem vollständigen Beistand) zu führen gewillt sein wird.

Es wird jetzt zu entscheiden sein, ob das hier gilt: (Anwesenheitspflicht OHNE "Verhörantworten"/miteinander reden): http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/05/reicht-physische-anwesenheit-im.html
oder ob schon wegen der 3 Beistände der Termin platzen wird.
In Aussicht gestellt ist das Sanktionieren auf jeden Fall...
nämlich schwammig für den Fall, dass (so Frau S.): "das Ziel der Einladung nicht erreicht werden kann." Dazu zog Frau S. (junge, in Umgangsformen freundliche Frau, ausgebildete Verwaltungswirtin - also vermutlich von einer "Jobcenterkaderschmiede(?)) den Paragraphen 393 (???) eines der SGBs heran (vielleicht weiß das einer von Euch genauer zu zitieren, freue mich über Kommentare dazu).
 
Interessant: ich hatte nach meinem Termin eine Begleitung um Hause als BEISTAND. Die Betroffene kam erst nicht (weil sie wie ich hinterher erst erfuhr, am Empfang nach dem genauen ORT fragen musste). Derweil sprachen wir (mein Beistandsteam und ich) noch miteinander im Wartezimmer und mit der anderen spontan Begleitung wünschenden Person.
Der WACHSCHUTZ wollte uns bitten, das Haus (unverzüglich) zu verlassen (es sei kein "sozialer Treffpunkt"). Wir betonten unsere unterschiedlichen Begleitanliegen und fragten nach Anlässen, die eine Aussprache des Hausrechts begründeten und ich erzählte auch meine Erfahrungen vom Hausrecht im Hamburger Gericht ;-) Einer der Wachmänner war sehr nett und man hatte natürlich kein Argument, so dass wir nicht herausgeschickt werden konnten als friedliche Menschen, die Begleitanliegen hatten. 
Er gab auf Nachfrage zu, dass er (und sein Kollege) "wegen mir" gezielt auf der Etage waren ;-)) Ich sagte, ich würde auch (von manchen) als "schlimmste Kundin" eingestuft. Der Wachmann widersprach und meinte, es gäbe weitaus schlimmere. Vielleicht, weil er eine andere Perspektive hat als die Arbeitsvermittler...
Ein Gewitter startete kurz darauf und es knallte im ganzen Haus - wie damals als Ralph mich begleiten war ;-)

Mit der stellvertretenden Teamleiterin Frau S. traf ich später noch zusammen, da diese die Vermittlerin einer von mir zu begleitenden Person war.* Ich wurde nicht nach meinem Ausweis gefragt, mein Name war ihr ohnehin bekannt. Unser anderer Begleiter nannte nicht seinen Namen - auch das ging durch und war sein Recht - nur durch Ernennung zum Beistand waren wir legitimiert. Frau S. scheint diesbezügl. etwas "fitter" als andere MitarbeiterInnen inkl. Frau H. ;-)

*Diese war mir übrigens von einer öffentlichen SPD-Diskussionsveranstaltung zum BGE bekannt und wir fanden damals recht schnell heraus, dass wir im selben Jobcenter und selben Team "bearbeitet" werden ;-))))


11. 07. 2017: Ich habe über den heutigen Tag und den gestrigen hier mehr berichtet>>


18. 07. 2017:
Das schickte Frau S. einige Tage später über den Termin:


hier der Verbis- Beratungsvermerk von ihr:


Herr T., der Bereichsleiter, bestätigte mir inzwischen auch den Eingang meiner vielen ANTRÄGE:



Weiter mit TEIL 13>>

Alle FriGGa/Jobcenter Dokumente>>

1 Kommentar:

  1. eine Freundin schickte mir gerade dies zu: http://andreasknieling.hol.es/wp-content/uploads/2016/07/AA-Sanktionsregelwerk-des-SGB-II.pdf

    AntwortenLöschen