Anzeige an FriGGa und etliche HamburgerInnen

Ist dies ein Hinweis auf einen Strafprozess?

Ich habe das - wie etliche HamburgerInnen - erhalten mit der Bitte um Stellungnahme ("Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion"? ;-)





Muss man reagieren: kein Tatgegenstand, keine Schadenshöhe, kein Geschädigter...

Ich habe es damals sein gelassen - damit sie ohne meine Äußerungen zu einem Ergebnis kommen könnten... sie erheben keinerlei Straftatbestand im Anschreiben - was gibt es da zu äußern außer sich verdächtigt zu machen und die Staatsanwaltschaft einen Vorwurf aus der Äußerung konstruieren zu lassen?

NUN - inzwischen habe ich ja einen

 STRAFBEFEHL - siehe unter "Dokumente"


wo allerdings formal eine Klage und ein VERFAHREN fehlen, in welchem mir eine Straftat vorgeworfen wird.
Das wird man dann wohl alles in die Hauptverhandlung packen?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen