Ich habe das - wie etliche HamburgerInnen - erhalten mit der Bitte um Stellungnahme ("Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion"? ;-)
Muss man reagieren: kein Tatgegenstand, keine Schadenshöhe, kein Geschädigter...
Ich habe es damals sein gelassen - damit sie ohne meine Äußerungen zu einem Ergebnis kommen könnten... sie erheben keinerlei Straftatbestand im Anschreiben - was gibt es da zu äußern außer sich verdächtigt zu machen und die Staatsanwaltschaft einen Vorwurf aus der Äußerung konstruieren zu lassen?
NUN - inzwischen habe ich ja einen
STRAFBEFEHL - siehe unter "Dokumente" -
wo allerdings formal eine Klage und ein VERFAHREN fehlen, in welchem mir eine Straftat vorgeworfen wird.
Das wird man dann wohl alles in die Hauptverhandlung packen?
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