Befangenheitsbrief

20. 07. 2016:

FriGGa erhielt einen Brief von der Urkundsbeamtin Frau Preusser, der einen Vermerk darstellt, den die Richterin Frau Damann (Urteilende über Christine Kosmol) weitergegeben hat:

> "Die mittelbare Beteiligung der Unterzeichnerin am Tatgeschehen dürfte
> einen Umstand darstellen,welcher geeignet ist, im Sinne des § 24StPO
> die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Zudem dürften spätestens
> zum Zeitpunkt der Verhandlung über den Einspruch die Voraussetzungen
> des § 22 Nr.5 StPO vorliegen."



Der Brief ist datiert auf den 18. 07., erreichte FriGGa postalisch am 20. und binnen einer Woche sei ihr die Stellungnahme dazu möglich.

Da FriGGa diverse Fragen* zu dem sich nicht selbst erklärenden Brief hat, rief sie Frau Preusser unter eren Durchwahl an, um diese zu klären, bevor sie eine Stellungnahme abliefern würde.



Das ergab das Gespräch am Freitag, dem 22. Juli gegen 9:30:

Die Unterzeichnerin ist Frau Damann - das unterzeichnete Dokument ist der Strafbefehl - als FriGGa weiter ihre Fragenliste durchging, Punkt 3 - in welcher neuen Rolle könnte die Befangenheit auftreten -  "das kann ich Ihnen nicht beantworten"

sinngemäß lief das Gespräch wie folgt weiter (keine Zitate):

F."Aber Sie haben mir das Schreiben geschickt."
P."Haben Sie einen Anwalt? "
F.: Ich vertrete mich selbst und ich lasse mich nur von Menschen beraten
P."Anwälte sind keine Menschen?"
F.:"Doch, als Menschen schon, aber ich möchte nicht von ihnen vertreten werden, sondern selbst verstehen, was man an mich geschickt hat. und bitte Sie um Übersetzung und Erklärung des von Ihnen geschriebenen."
P."Wie gesagt, ich kann Sie da gar nicht beraten. Ich bin keine Juristin."
F.:"Ich habe juristisch gebildete Menschen als Übersetzunghilfe gefragt und nur das frage ich jetzt Sie, denn Sie haben den Brief an mich geschickt oder wurden dazu beuaftragt.
Ohne Verständnis des Geschriebenen kann ich nicht sachgemäß reagieren.
Daher machen Sie jetzt bitte einen Vermerk, dass ich eben angerufen habe, geben es an die entsprechenden weiter, dass ich diese und weitere Fragen im Vorfeld habe, bevor es mir möglich ist eine Stellungnahme abzugeben. Das selbe wird Sie noch einmal per Fax erreichen."

P.:"Ja, das kann ich machen"
F.:"Danke und schönen Tag noch."


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*
> Sehr geehrte Frau Preusser, sehr geehrte Frau Dr. Schuchard,
> sehr geehrte Frau Damann,
> sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe am 20. 07. 2016 folgenden Text von Ihnen erhalten, das sei
> ein Vermerk der Richterin Damann:
>
> "Die mittelbare Beteiligung der Unterzeichnerin am Tatgeschehen dürfte
> einen Umstand darstellen,welcher geeignet ist, im Sinne des § 24StPO
> die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Zudem dürften spätestens
> zum Zeitpunkt der Verhandlung über den Einspruch die Voraussetzungen
> des § 22 Nr.5 StPO vorliegen."
>
> Da keine weiteren Erklärungen für den Zusammenhang angegeben waren,
> bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten bevor ich eine
> Stellungnahme abgeben kann.
> Ich kann schließlich nicht zu etwas Stellung nehmen, wenn ich den
> Sachverhalt nicht verstehe.
>
> 1.) Welche Unterzeichnerin ist gemeint (Familienname und Vorname sowie
> Funktion)?
> 2.) Was soll die Unterzeichnerin unterzeichnet haben? Strafbefehl? Brief?
> 3.) In welcher (neuen) Rolle könnte die Befangenheit auftreten, auf
> die Sie sich in den zitierten Paragraphen berufen?
> 4.) In wie fern hängt nun irgendetwas im Ablauf Ihrer Prozesse von
> meiner Äußerung ab - oder ist meine Äußerung da völlig ohne Belang?
> 5.) Geht es um meine Äußerung zu der mir hoffentlich erklärten
> Befangenheit oder geht es um meine Äußerung zu den Geschehnissen
> insgesamt?
> 6.) Was wird "über den Einspruch" verhandelt?
>
>
> mit fragendem, um Erklärung bittenden Gruß,
> FriGGa Wendt

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