Samstag, 25. November 2017

Grundrechteschutz im Außendienst

Derzeit sind wir tief in der Grundlagenforschung begriffen - solange das Jobcenter mir (der bloggenden Probandin) oder anderen ähnlich Gestimmten Termine mit Rechtsfolgenbelehrung schickt, soll ein Beistand aus  maximaler Menschenanzahl mitgenommen werden können - und diese Menschen sollen ihre Anonymität nicht unnötig dem Jobcenterpersonal gegenüber aufgeben müssen.

So hatte ich am 23. November wieder mal einen Vorladungstermin.


Grund: es sollte mir seitens der Teamleitung und seitens des Bereichsleiters für Markt und Integration der (geplante) Zuständigkeitswechsel erklärt werden.
Nun, es wäre HOCH SPANNEND gewesen, zu erfahren, ob und warum aus Jobcentersicht ein gewisser Herr M. nicht mehr mein Ansprechpartner für mich sein soll - und WOHIN ich denn nun verfrachtet werde... wo es doch nur EIN Selbständigenteam im ganzen Jobcenter gibt...
aber das kann sich auch schriftlich klären!
Schließlich habe ich schon vor Wochen um schriftliche Auskünft gebeten und muss dazu nicht extra "vorgeladen" werden.


Ich las nach Betreten des Raumes und sofortiger Ablehnng bzw. Beschränkung des Beistandes aus 2 Personen inkl. Ausweisvorlage folgendes Schreiben vor, dessen Eingang mir später quittiert wurde.

MUSTERDOKUMENT BEISTANDSERKLÄRUNG>>

Man machte Gebrauch vom Hausrecht und schickte uns aus dem Zimmer, händigte mir aber Eingangsbestätigung und Anwesenheitsbestätigung aus.
Auf den erforderlichen Bescheid über die Ablehnung des Beistandes - um dagegen Rechtsmittel einzulegen, warten wir.

Kommt es zu weiteren für mich nicht näher "interessanten" Gesprächs-Vorladungsterminen mit Rechtsfolgenbelehrung in nächster Zeit, wird genauso verfahren werden.
Wir sind also genau da, wo es mit Herrn L. 2016 begann:
Beistand abgelehnt - ich muss das Gespräch nicht führen ohne den (anzahlmäßig gesetzlich nicht eingegrenzten) vollständigen Beistand - neue Einladung...
wird sanktioniert deswegen, steht der Weg für Rechtsmittel offen.
Auch hinsichtlich der Ausweisfrage gibt es noch keine endgültige Rechtsprechung - zur Ausweisvorlage darf man nur von Polizei und Gerichten genötigt werden - private Hausordnungen? Schön und gut - aber sind solche Orte dann ggf. nicht geeignet, grundrechtskonforme und SGB-konforme Gespräche zu ermöglichen, die ein volles Ausschöpfen der Rechte für die "Vorgeladenen" ermöglichen und dürfen nicht ihre Einschränkungen zum Nachteil der Vorgeladenen weitergeben.

Aber sind wir schonmal im Jobcenter, muss sich der Tag lohnen. Also werden weitere Gänge erledigt.
So etwa habe ich noch immer nicht alle Akten über mich gesehen. Auch weiß ich gar nicht, in welchen Abteilungen noch welche lagern könnten...
Nachdem wir diesbezüglich die unteren Etagen abgegrast hatten, versuchte ich es mal wieder auf gut Glück bei Herrn B. - dem Leider der Geschäftsführungsebene.

Das Erlebnis habe ich in diesem Brief an ihn zusammengefasst.:

Lieber Herr B. -

falls ich Sie mal wieder nach dem Weg gefragt werden sollten...

reflektieren Sie mal unsere letzte Begegnung. DANKE.

Wie WIRKT das?

Ich bin eine Frau und frage einen Mann, den ich für einen leitenden
Mitarbeiter der von mir betretenen Institution halte, nach einer
Unterabteilung im Haus, nachdem mir seine unterstellten Mitarbeiter
das nicht sagen konnten (siehe *).

Sie sagen, ich solle meine (männlichen) Begleiter draußen
stehenlassen, die Tür schließen und begründen das damit, dass Sie mich
kennen würden, die anderen Leute aber nicht.
Das ist schon sehr sagen wir mal "verwunderlich" in Anbetracht der
Lage, dass ich nur nach dem Weg fragen möchte als Wortführerin einer
Gruppe, die in einem Ihnen a priori nicht unterbreiteten Anliegen und nicht
näher definierter Konstellation unterwegs ist.
Ich hatte gar keinen Anlass dazu, mich in so eine Situation zu begeben
mit "Tür zu und Rest der Gruppe draußen stehen lassen".

Falls Sie es noch nicht wussten zu Ihrer Erklärung:
Es laufen diverse Strafanzeigen gegen Mitarbeiter Ihres Hauses -
gestellt von mir.
Es läuft laut Auskunft der Polizei mindestens eine Strafanzeige
gestellt aus Ihrem Haus gegen mich.
Gerade in so einer Situation fand ich ein "kommen Sie allein rein und
machen die Tür zu" nicht ein glückliches Angebot.
Weder für Sie noch für mich.
Ich habe nicht auf einer Auskunft Ihrerseits bestanden oder
Rechtsfolgen "zum Diktat" erhoben, nur GEFRAGT.
Wer wem da etwas "diktieren" wollte (Ihre Wortwahl) , sei jetzt einmal
dahingestellt:
Nachdem ich mich entschlossen hatte, draußen mit den anderen auf Ihre
hilfreiche Antwort zu warten, teilten Sie mir mit "jetzt keine Lust
mehr dazu zu haben." Das habe ich bzw. haben wir akzeptiert und
ging(en) unverzüglich.

Auf dem Gang eilte übrigens ein Mann in Ihre Richtung, der kurz inne
hielt als ich ihn ansprach.
Er sagte mir freundlicherweise den Weg zum entsprechenden Ort.
Manchmal hilft einfach der Zufall ;-)


*Übrigens, was Sie als Leiter der Geschäftsführung interessieren könnte:

Ich klopfte an Ihrer Tür nachdem weder

die Empfangsmitarbeiter, die Eingangszonenmitarbeiter noch der
Wachschutz mir sagen konnten, wo ich im Hause die "OWiG" Stelle finden
kann - bei der ich mich aktiv nach ggf. vorliegendem Aktenmaterial
erkundigen wollte.
Ob eine Abteilung "innere Dienste", die ich von anderen Jobcentern
namentlich kenne, überhaupt existiert, wussten viele nichtmal zu
bestätigen oder zu widerlegen - man vermutete nur mehr Kenntnis
darüber in der Geschäftsleitung.

Man sagte in der Eingangszone "das stünde am Eingangsbereich ggf.
ausgeschildert. Fanden wir nicht und auch die Wachschützer fanden das
mit uns nicht.

Schließlich konnte ich anregen, in dieser Sache transparenter für alle
Beteiligten aufzutreten. Herr K. [OWiG-Stellvertreter-Chef, gleichzeitig Datenschutzbeauftragter - er ist aber auch in der "Widerspruchsabteilung"] kam nach meinen Schilderungen und Fragen und seinen erteilten Auskünften zu den Orten, an denen Akten möglicherweise auftauchen könnten, auf die Idee, ein Organigramm o.ä. ggf. auf die Website des Jobcenters zu stellen (oder stellen zu lassen).
Gern helfe ich bei der Umsetzung und Verifizierung sowie beim
Durchtesten, wo ich doch schon so viel dazu geforscht habe - nicht nur
heute.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und freue mich auf das Gespräch
hinsichtlich der Auswertung aktueller Situationen zum
Vermittlungsbudget, das ich an einem Nachmittag in den kommenden
Wochen bei Ihnen führen möchte.

Herzlichst,
FriGGa Wendt

[...]



Nach dem Besuch bei Herrn B. waren wir wie im Text erwähnt bei Multi-Amts-Inhaber Herrn K. - der sehr bereitwillig und entgegenkommend Auskunft gab über die Möglichkeiten, sich in laufenden Sanktions- oder sonstigen Verfahren auf gesetzlicher Grundlage über alles zu informieren, was Anlass zur Anhörung etc. gewesen sei.
Ich versprach ihm, das in jedem Sanktionsverfahren einzufordern - auch hinsichtlich der Prüfung möglicher Straftatbestände, falls z.B. Daten illegale Wege von einem Ort zu einem anderen genommen hätten.
Außerdem gaben Herr K. und zuvor dessen Kollegin an, über mich keine OWiG-Akte zu haben.
Leistungsakten seien so braun, Widerspruchsakten orange und es gäbe zwischenzeitlich immer mal Akteneinlagerungen bzgl. Arbeitsvermittlung in der Eingangzone - da die Arbeitsvermittlung selbst ja digital arbeiten würde - öfter aber Papierkram durch Kunden/Maßnahmeträger anfällt.

Herr K. machte eine sehr interessante Äußerung sinngemäß zu meiner Erwähnung, wann und ob man denn etwas erfahren würde, falls im Zuge von Ordnungswidrigkeitenermittlungen mal ohne eigenes Wissen "Nachbarn befragt würden".
"Nachbarn befragen?! Das geht gar nicht, das wäre ja so wie bei der STASI! Das machen wir nicht! Außer in ganz ganz besonders schlimmen Fällen..."
Er räumte dann auch ein: "außer die Nachbarn kämen von sich aus auf das Jobcenter zu..."
Aha... dazu gab es doch mal einen interessanten Artikel... ich such ihn mal wieder raus... 


Hintergrund: wie kommt es zum "Grundrechteschutz im Außendienst"?

Mit einer Vorladung vom Jobcenter kann man ganz schön den Tag verhauen bekommen. Ein Termin, der einem andere Abläufe umhaut oder der einen nächtelang zuvor nicht schlafen lässt.
Was sich wie "geistige Vergewaltigung" anfühlen kann für den einen oder anderen ALG-II-Beziehenden, wird in vielen Fällen dann auch nicht als "Hilfe" empfunden, gerade wenn man selbständig ist,

ist für ein lockeres, beständig wachsendes Grüppchen couragierter Bürger, die sich freundschaftlich und solidarisch zu Terminen begleiten, manchmal auch ein freudiges Unterfangen.

So etwa geht eine bestimmte Frau sehr gern zu ihren Terminen und fühlt sich dabei auch noch cool - nicht wie eine armseelige Bittstellerin kommt sie sich dabei vor oder wie ein verschüchtertes Mütterchen, dessen Karriere einfach bisher nichts werden wollte, sondern wie eine, die genau ihren Beruf macht: 

freiberufliche Bildungsträgerin und Nachhilfelehrerin für angewandte Grundrechte - dabei ist man Lernender (Beobachten, Fragen, Forschen und Kombinieren) und Lehrender zugleich.

Wie Ihr zweifelsohne aus dieser arroganten SElsbtdarstellung erseht, handelt es sich um mich - "das Problem schon wieder" im Jobcenter Berlin Pankow. 

 Ich könnte ihre Gehilfin sein - wenn sie eine brauchen, die die inneren Abläufe durchtestet und besonders hinsichtlich Grundrechteumsetzbarkeit evaluiert. Ich würde das bezahlt für den Laden machen und Gutachten abliefern dazu...

Langfristiges Ziel: Transformation des "Sozialstaates" mit Hilfe des BGE, Nahziele: faktische Unmöglichmachung von Sanktionen, Leben und Arbeiten können ohne Sanktions(neben)wirkungen, 
Akutmedizin: Offenlegung aller Sanktionsvorgänge sowie Zwangsmaßnahmen und Sichtbarmachen aller Geschehnisse, die dazu führen und dazu führen, das Unerfreuliche außer Kraft zu setzen - mit Rechtsmitteln, Humor und voller Kreativität
persönlicher (unrealistischer?!) Traum: knuffige Arbeitsvermittler und sonstige Fachkräfte - auch die, die mir ein wenig kratzbürstig erscheinen und durch ihre Eigenschaft des Mensch-Seins eben doch irgendwo knuffig sind - aus ihrer (Schutz-, Straf- oder Verzweiflungs-)Haltung herausholen, an den Vorrang der Grundrechte heranführen und sie in die liebenden Arme der persönlich gemeinsam zugestandenen Menschenwürde nehmen - verbindlich- zuverlässiges Abschwören von Sanktionserziehungsmitteln (wie Inge Hannemann) auch wenn jemand sich offen weigert (wie Ralph Boes) - finden solcher Menschen auf jeder Hierarchie-Ebene.

Mit "Integration in den bestehenden 1. AusbeutungsverwertungsArbeitsmarkt" haben dieses Besuche des Grundrechteschutz-"Außendienstes" wenig zu tun - denn das wäre nur auf einer Basis möglich, die derzeit gar nicht gegeben ist - und auf jener Basis wären sowieso andere Gespräche nötig und möglich.
Lädt das JC mich vor, wird jede Gelegenheit genutzt für meine Zwecke - und für die Allgemeinheit!
Es geht bei diesen Besuchen in der Regel um Behördenvorgänge und Metafragen - die konkret am Einzelfall durchexerziert werden können bei so vielen Baustellen, die das JC mit mir schon begonnen hat. Dass das Ganze nebenbei bühnenreife Szenen hervorbringen kann, hat es umsonst - ich hab es seit langem nicht mehr ins Theater geschafft - doch wer braucht das schon, wenn er Darbietungen bekommt, die Verstand und Gefühle auf allen Ebenen ansprechen?

Lesen, schreiben und wirken Sie aufmerksam und besonnen mit, liebe Jobcenterleute - denn gemeinsam wickeln wir dieses Sanktionssystem ab - Sie dürfen sich nur entscheiden, welche Freude Sie daran selbst haben wollen und in wie fern Sie von mir ausgestreckte Hände ergreifen.


1 Kommentar:

  1. "Man machte Gebrauch vom Hausrecht und schickte uns aus dem Zimmer ..."

    Schauen wir uns doch einmal die Definition einer echten Behörde an.

    „Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist.“

    Was sagt uns das?

    Es sagt uns, dass Jobcenter überhaupt nichts mit einer echten Behörde zu tun haben, denn eine BEHÖRDE steht dem Bürger zu den angegebenen Öffnungszeiten IMMER OFFEN und eine echte Behörde hat auch keinen Wachdienst, der den Bürger am Betreten einer Behörde hindert. Eine Behörde ist nach obiger Definition für "Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig". Da steht Dienstleistungen und nicht etwa Schikane.

    Wenn wir es hier also gar nicht mit einer Behörde zu tun haben, was sind Jobcenter denn dann? VORSICHTIG!!! Wir wissen genau, um was es sich bei den Jobcentern tatsächlich handelt und es juckt uns auch in den Fingern den wahren Begriff in die Tastatur zu hauen, aber wir wollen diesen Leuten aus den Jobcentern doch nicht wieder einen Grund liefern, eine sogenannte "Verleumdungsklage" zur nächsten Polizeistation zu tragen - oder?

    Es wird aber der Tag kommen, an dem Millionen geknechtete Menschen - die vom System als "Hartz-IV-Bezieher" oder "Hartzer" tituliert werden - wieder freie Bürger sind und dann endlich die Jobcenter als das bezeichnen dürfen, was Jobcenter letztendlich auch sind beziehungsweise einmal waren. Heute ist dieser Tag aber noch nicht gekommen.

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