Mittwoch, 3. Mai 2017

p-Konto und Pfändung

aus eigener aktueller Erfahrung:

Mein seit einem Jahr in weiser Voraussicht wegen Zudringlichkeit der von mir völlig unbestellten und unerwünschten "GEZ" zum p-Konto umgewandeltes Konto war am Wochenende nicht mehr zu benutzen.

Sprich, ich wollte meine MIETE (und ein paar andere Dinge) überweisen - und das ging nicht. So oft konnte ich den PIN gar nicht falsch eingegeben haben...

Es stellte sich heraus, dass ich knapp die Hälfte meines Geldes mir als Bargeld herunternehmen konnte.
Inzwischen hat sich das nicht geändert, nur dass ich täglich wieder neues Bargeld abheben konnte... ich habe jetzt herausgefunden:

auf dem Konto ist tatsächlich über das Finanzamt VERSUCHT worden zu pfänden. Es war aber an dem Tage nicht genug Geld drauf.

Das wäre zwei Tage später möglich gewesen, wenn die Bank schnell genug gewesen wäre (sie erfüllt geflissentlich alles, was "der Staat" verlangt). Mein Pfändungsfreibetrag (den ich noch erhöhen kann wegen Kind/Unterhalt) war zudem in dem betreffenden Monat überschritten (wegen Honorareinnahmen + Hartz IV* und dem zu früh gezahlten neuen Hartz IV + Kindergeld).
Die Beträge müssen nicht auf einen Schlag da sein, sondern sich im Laufe des Monats über mein Konto bewegt haben.
Das Gute: sie können offenbar nicht vollstrecken, solange auf dem Konto nichts drauf ist oder nur weniger als der Freibetrag.
Dennoch ist eine schnellstmögliche Abbuchung  oder Ausgabe aller Gelder sinnvoll sowie die Vermeidung von Durchlaufposten  für andere Menschen oder Interessen, denen man das Konto als "Zwischenparkplatz" geben würde.

Ich bin also dahingehend eingeschränkt, bis ggf. die GEZ verdonnert wird, mich in Ruhe zu lassen (weil unrechtmäßige Forderungen) oder die GEZ rückwirkend einsieht, dass ich die ganze Zeit Hartz IV bezogen habe und eigentlich befreit wäre oder wenn dasFinanzamt die "Amtshilfe" für die Gebühreneintreiber verweigert, wie es eigentlich dessen Pflicht wäre.


Das Besondere bei meiner Bank: ich kann selbst keine Überweisungen machen - nur wenn ich zu deren Öffnungszeiten ausgefüllte papierne Überweisungsträger vorbeibringe. Etwa wenn ich Miete zahle, ebay-Einkäufe usw. Mit Karte ein Ticket oder im Supermarkt einkaufen, geht nicht mehr.
Ebenbsowenig das von mir nicht genutzte onlinebanking und sicherlich auch kein PAYPAL.
IMMERHIN können sich andere was abbuchen, wie etwa der Stromanbieter, Versicherungen, ÖPNV-Ticket-Abo meines Kindes.
Als Erforscherin der "Sozialsystemstigmatisierung" und der Vorgänge  und Abläufe allgemein könnte ich jetzt mal was bei AMAZON (Marketplace)  oder POLLIN bestellen - um die Einzugsermächtigung zu testen. Nur hab ich nicht so viel auf dem Konto und bin ja auch grad sanktioniert ;-)

Bleibt wachsam, wenn auch Ihr mit der GEZ nicht einverstanden seid und Euch nicht befreien lassen könnt oder wollt!

*ich sammle Überzahlungsbeträge zur Rückerstattung an das Jobcenter!
Da mir das Geld nicht gehört und ich es nicht ausgeben will/darf, bis mit der kommenden Einkommenserklärung geklärt ist, wieviel ich zurückerstatten muss und dafür ggf. noch Rechtsstreite ausstehen wegen möglicher Nicht-Anerkennung von Ausgaben meinerseits, wird das Geld BAR aufgehoben und für das Jobcenter bereitgehalten.  Ferner mache ich auch "Regelsatzhöhenklagen", weil nach diversen Berechnungen der Regelsatz zu gering ist - ich also mehr von der "Überzahlung" trotz gestiegener Einnahmen behalten können müsste. Doch Ihr wisst ja, dass die Gerichte und die Jobcenter erst Recht die errechneten höheren REgelsätze nicht zahlen wollen. Es hätten da auch viel mehr Leute Anspruch, die derzeit in (nicht für sie + Angehörige ausreichend bezahlten) Jobs tätig sind.
 

1 Kommentar:

  1. Hallo FriGGa,
    mit der "GEZ" meinst du sicherlich den ARD ZDF Deutschlandservice Beitragsservice.

    Der Beitragsservice kann beim Finanzamt gar keine "Amtshilfe" anfordern, da er keine Behörde ist und auch nicht rechtsfähig ist.
    Gleiches gilt für den Gerichtsvollzieher.
    (siehe dazu auch VG Hannover · Urteil vom 29. März 2004 · Az. 6 A 844/02)

    Als Empfänger von Hartz4 wird man doch auf Antrag befreit?

    Kann auf dem P-Konto Einkommen über den Grundfreibetrag (1.073,88 Euro) hinaus geschützt werden?
    Wenn Kontoinhaber für Personen sorgen, denen sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind oder auf dem P-Konto Sozialleistungen für die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft entgegennehmen (nach SGB II "Hartz IV" oder SGB XII "Sozialhilfe", auch ohne dass eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung vorliegt, z. B. bei sog. Patchworkfamilien) so können für diese Personen weitere Beträge geschützt werden. Hierfür wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt, die der Bank vorgelegt werden muss.

    Für die erste zusätzliche Person kann ein Betrag von 404,16 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 225,17 Euro.

    Darüber hinaus kann auf das Konto eingehendes Kindergeld per Bescheinigung freigestellt werden, ebenso bestimmte weitere – auch einmalige - Sozialleistungen und Leistungen für Kinder oder bestimmte Mehrbedarfszahlungen, um körperliche oder gesundheitliche Schäden auszugleichen, etwa das Pflegegeld.

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