Mittwoch, 31. Mai 2017

Gedächtnisprotokoll Termin im Jobcenter am 30.Mai 2017

 der Vollständigkeit halber mein Treffen mit Frau H. und Herrn M. - es wiederholt sich ja immer wieder ;-)
Der Termin war "ohne Rechtsfolgenbelehrung" in der Einladung.


Fazit des Treffens:

es wird erneut versucht, mir die SGB-II-Verpflichtungen näherzubringen und einen "Konsens" zu erwirken (einseitig diktiert im Sinne des Jobcenters, mir verkauft als mein größtes Glück), also dass ich mich denen einvernehmlich füge.
Der Grundtenor ist (bei Leugnung der Aussprache dessen): "wenn Du nicht willig bist, brauchen wir Gewalt" gekoppelt mit "aber wir mögen nicht über gewalt reden, denn es besteht doch ein Konsens, dass auch Sie wollen und Sie müssen sich das Leben doch nicht so schwer machen. Wir wollen damit doch nur Ihr bestes und es ist eine verdammt schwere Arbeit, ihnen einen Job zu suchen."

Ausstehende Antworten und Schritte

Reaktion auf meine Anträge/Mitteilungen: Befangenheit Herr M. nach der Strafanzeige durch mich, Reaktion auf meine Meldung der Erzwingungshaft
Reaktion auf zu klärendes hinsichtlich der EGV-VA-Bewerbungspflichten (können die 8 beschriebenen Bewerbungen auch über die vielen Zuweisungen abgedeckt werden?)
Nachfragen und Nachbohren schriftlich zu meinem aktuellen Zeit- und Einkommensvolumen durch die selbständigen Aufträge
Reaktionen auf zwei Mitteilungen an die Leistungsabteilung 1.) 50/50 Kinderbetreuung ab 1. Juni mit dem Vater meines Kindes, Klassenfahrt meines Kindes


Reaktion auf die offenen Sanktionsverfahren


Detaillierte Schilderungen

Das Protokoll ist nicht chronologisch sondern entlang meiner Erinnerung der häufig parallel geführten Diskussionsstränge.

Der AV ist die ganze Zeit um Freundlichkeit bemüht, die Teamleiterin hat sachlichen Tonfall, verhält sich aber zutiefst bevormunderisch und Tatsachen ignorierend.

Los geht es schon eingangs:
Sie lässt nur 2 Beistände zu, was aber wieder beim nächsten Termin mit Meldepflicht-Sanktionsdrohung Thema sein wird.
Einer wartet vor der Tür, damit wir anderen, ein dem Jobcenter namentlich Unbekannter, Ralph Boes und ich, den Raum betreten können.




Ralph sagt seinen Namen, wird aber offenbar auch erkannt. Er ist während des Gespräches als eher stiller Beobachter dabei und macht sich einige Notizen.

Zwei weitere Mitarbeiter des Jobcenters laufen über den Gang, einer davon Herr L., welcher einen Stuhl für Ralph holt, damit dieser sitzen kann ;-)
TL Frau H. möchte keinen Stuhl haben, sondern lieber stehen.

Ich reiche ihr: Meldung meiner 2-tägigen Erzwingungshaft (=andere Erreichbarkeitsadresse im orts- und zeitnahen Bereich), Befangenheitsantrag an den Vermittler Herrn M.

Ich widerspreche der Entscheidung zu den Beiständen.

Ich widerspreche auch den "Angeboten"
, die man mir als solche macht, alles, inkl. der Termine, alles, was mit Sanktionen unterlegt ist, ist nicht in meinem Sinne, diskriminiert mich und ist entgegen meinen Grundrechten. Ich teile mit: Der Arbeitsbegriff diskriminiert mich und das Verhalten des Jobcenters, alles was ich freibestimmt ohne oder sogar mit Geld tue, pauschal als unwichtig abzutun,

Vertrauen KANN ich aber nur zu jemandem haben, der all dies anerkennt und alles versucht, DASS ich darin nicht blockiert oder aufgehalten werde - ja notfalls seine eigene "lästige Bevormundungshilfe" freiwillig seinlässt, wenn er erkennt, dass ER damit mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Doch dass dem nicht so sein wird, solange ich mich nicht mit 1300 EUR oder "freiwillig" abmelde, weil das das Gesetz sei, machen sie auch deutlich.

Herr M. sagt, er habe nichts gegen meine Persönlichkeit und wolle aber über alles nicht reden, was seiner Meinung nach nicht in den Kernbereich der Arbeitsvermittlung gehöre. Auftragsvermittlungen für Selbständige schließt er dabei kategorisch aus, es gibt nur die Zwangsvermittlung in die Stellenangebote anderer, es läge nur an mir, das angenehmer zu gestalten, indem ich mitteile, welche Berufsrichtungen ich eingehen möchte.

Ich werde ganz direkt von der TL gefragt, welche Berufstätigkeiten ich bereit wäre zu tun, damit sie mich passgenauer vermitteln können.
Ich antworte ihr ganz deutlich mit Hinweis auf die THEMATIK, die der "heißeste Vermittlungsvorschlag" Erdbeermund auf den Plan geholt hätte, dass ihre Frage derart zu verstehen sei:
"Lutschen Sie lieber Schwänze, küssen Sie lieber die Stirn von jemandem oder kraulen Sie eher Leuten den Rücken?" Das alles sind ggf. schöne Dinge, aber die Frage ist nicht WAS sondern für wen und unter welchen Umständen!
Damit haben die beiden nicht gerechnet, Herr M. verteidigt sich, er habe das doch niemals von mir verlangt.
Ich stelle nochmals klar und erfahre da auch Unterstützung der TL, dass ich nur die Thematik meine und nicht, dass er diese Tätigkeiten von mir verlangt habe. Ich hätte auch das Beispiel vom Kartoffelsalat bringen können.
**

Vielleicht sollte nochmal jemand anderes mit ihnen fundiert über den Begriff "Hilfebedürftigkeit" reden. z.B. unser Dritter Mann im Bunde, der im Wartezimmer warten musste oder jemand schickt ihnen nochmal den Flyer zu den Ressourcen unseres Heimatplaneten (Skript Michael Fielsch).
"Gehen Sie Pilze sammeln und schlafen Sie im Wald" ist heutzutage selbst für die, die das exakt so konsequent versuchen, nämlich nicht  einfach möglich!
Herr M. und Frau H. scheinen SGB-II offenbar immernoch zu sehr als "Wohltätigkeit" für vom Schicksal benachteiligte oder versagende Menschen zu empfinden (die aber größtenteils alle irgendwann einmal meist schon vor ihrer Geburt Land- und Besitzlos gemacht wurden) und nicht als Grundrecht.
"Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade," so Pestalozzi (danke M.F. für diesen Zitathinweis).



Mein Beistand bekommt sie immer wieder zu fassen, wo es um die innere Haltung, die laut Gesetz nicht erzwingbare Begeisterung oder festlegbare Gesinnung ankommt.
Es kommt eben sehr auf die Umstände an und eben gerade auch auf die "Gesinnung" (gegen die bei mir Herr M. angeblich nichts habe), nicht auf die Tätigkeiten an erster Stelle. [Anmerkung: Tätigkeiten und Fähigkeiten lassen sich missbrauchen - sie können sinnentstellt sein oder zur blinden Erhaltung eines Lebensgrundlagen zerstörenden Systems beitragen - es kommt darauf an, dass selbstbewusste Menschen eigenverantwortlich und eben über diesen Rahmen hinausblickend ihre Fähigkeiten gezielt und sinngesteuert einbringen oder auch herausziehen. Mit Fixierung auf die undiskutierbare Doktrin "Erwerbsarbeit und Geld über alles auf der Welt"]

Frau H. nutzt im Gegensatz zu diesen Worten meines Beistandes und mir ihr Wissen aus den Konversationen mit mir, "dass ich mich sehr für Dinge begeistern könne", es also "zumutbar sei, dass ich das auch zu Geld mache".
Es sei ja am Ende auch egal, WAS ich mache, hauptsache dass ich damit (genug) Geld bekomme.
Was ich mache, auch "wo ich hinwolle" [Anm.: vielleicht meint sie damit "die Politik"?], würde mir kein Geld bringen. [Anmerkung: wenn es der gesamten Gesellschaft das BGE mitbringt, was ich -zum Glück nicht allein(!) - akupunktiere, dann BRINGT es Geld! Und zwar viel mehr als Frau H. jemals in ihrem Leben bewegt oder verwaltet hat!!! Nur muss sie sich endlich dvon lösen, sich darauf zu konzentrieren, wie man mich am besten vom Jobcenter abmeldet. Dies wird einvernehmlich NUR mit unkonventionellen Mitteln möglich sein oder eben die Brandherde der von ihnen beschworenen Konflikte nur sichtbarer und für sie letztlich unangenehmer machen. Sie wird dem nicht ausweichen können, solange sie mit ihren Füßen und ihrer "Gnade" auf meinem Zugang zu den Existenzmitteln steht. Dabei ist völlig unerheblich, ob sie "freiwillig" dort steht oder nur gezwungener Maßen. Zum Ausstieg aus dem ZWANG stehe ich ihr jeder Zeit auf Anfrage oder BItte zur Seite!)

Im Laufe des Gesprächs kommt es zu dem damals vor 3 Beistandsmenschen "geheimgehaltenen" Angebot vom letzten Termin: ich könne eine Umschulung zur staatliche geprüften Erzieherin machen - allerdings dürfe man mich da nicht zu einem bestimmten Bildungsträger schicken, das wäre Markteingriff, die Umschulungs-Bildungsträger seien freie Bewerber am Markt.
Vermutlich deswegen woltle man mir schriftlich das Angebot NICHT unterbreiten.


Es gibt noch ein paar fruchtlose Versuche von ihnen, mich davon zu überzeugen, dass ich ja "freiwillig" im Jobcenter sei und hier keine Anträge stellen müsste, das aber getan hätte und damit auch freiwillig zum SGB-II zugestimmt hätte.
Ich schlage ihnen vor, einmal meine bewilligten ANTRÄGE vom letzten Jahr zu lesen...
Mein Beistand hakt öfter ein und erklärt das Wesen der Freiwilligkeit, die nicht Freiwilligkeit ist, wenn man unmittelbar oder strukturell gezwungen sei.
Die beiden AV geben sich die gesamte Zeit so, als wäre die Logik der Erwerbsarbeit nicht hinterfragBAR - auch nicht unabhängig von ihren auferlegten SGB-II Aufträgen (was Frau H. als gesetzlichen Auftrag ansieht, hat sie ja HIER bereits einmal geäußert "Jeden dazu zu befähigen, von seiner Arbeitsleistung leben zu können") und sie versuchen immer alles abzublocken, was ihrer Meinung nach "den Tisch" der Kernfrage aus ihrer Sicht verlässt.
Herr M. bezeichnet als diesen Tisch das SGB-II und seine Aufgabe, "mich zu vermitteln" und zwar unabhängig von meiner Selbständigkeit. Diese würde erst interessant und "Ruhe bringen vor der Arbeitsvermittlung" ab ca. 1300 EUR Einnahmen meinerseits. Auch wenn ich 400 oder 600 EUR mit der Selbständigkeit mache, also ein positiver Trend anhält, die Sanktionen in dem betreffenenden Zeitfenster wertlos sind, wird man mich weiter mit "Angeboten" vorsorgen [Anm.: jedes Angebot ist grundsätzlich ein Sanktionsrisiko, weil es in der Auslegung der AV immer der freien Lebensgestaltung vorzuziehen sein KÖNNTE].

Sichtlich unangenhem ist es den beiden, wann immer ich von mir aus auf die Sanktionen zu sprechen komme
, mit deren Androhung all meine Handlungen und mein Umgang mit den Jobcenterobliegenheiten verknüpft ist.

Immer wieder stellen sie das als "unnötige Beschäftigung" meinerseits heraus. Dass ich mich auf das Wesentliche konzentrieren solle, Prioritäten setzen (als ich angebe, es sei Vollzeitbeschäftigung inkl. Wochenende, seit sie mich mit "Angeboten" bombardieren und mir ständig Anhörungen schicken, denen ich natürlich juristisch begegne).

So auch, als ich einen riesigen Packen Rückscheine von Vermittlungsvorschlägen hinlege inkl. der Absage an den Erotik-Store und der Anwesenheitsbestätigung einer Zeitarbeitsfirma für einen Bewerbertag, der aber keiner war, sondern nur ein "kurzes Gespräch" für meine Vorstellung.

"Hab ich Sie schon sanktionert?" fragt Herr M. mich öfter.
Ich sage, sein Vorgänger sei das gewesen, aber das sei doch deswegen nicht aus der Welt. Dessen zwei Sanktionen seien aus Sicht der TL (in blindem Vertrauen an Herrn L und die Rechtsabteilung) berechtigt und gut geprüft.
Ich konfrontiere Herrn M. damit, dass auch  er aktuell zwei Sanktionsverfahren gegen mich eröffnet hat und frage nach: hat man sich denn dazu schon entschieden?
Sie sagen nein, rechtfertigen nur, warum sie mich hätten anhören müssen trotz meiner vorherigen Erklärung, trotz lage der Tatsachen, trotz allem.
Sie können die einfach Frage, wozu sie tendieren (Sanktionieren oder nicht Sanktionieren in den beiden konkreten Fällen), NICHT beantworten. Frau H. sagt (ein wenig beleidigt): "Sie haben mir ja auch nicht meine einfachen Fragen beantwortet".

Herr M. sagt, wenn wir Sanktionen erwähnen, dass ich das nicht so sehen solle, als sei immer alles Zwang.
Er bringt als Argument für die Positivität seines Tuns: 5000 Leute würden die Jobzuweisungen einfach annehmen und es gehe ihnen dabei gut. Das wäre für die gar kein Problem.
Ich frage Ralph, wie viele Leute seinen Brandbrief unterschrieben hätten. Er winkt ab und sagt VIELE.. in meiner Erinnerung sind es viele - ebenso die Petitionen von Susanne Wiest, Ralph Boes und Inge Hannemann.

Wir besprechen sehr konkret noch einmal zur ersten 60% Anhörung die Situation des Bewerbertages in Vogelsdorf, wobei nicht klar zu sein scheint, wer überhaupt die Rückmeldung erteilt hat - der eigentliche Arbeitgeber Möbelkraft, der vorgab grundsätzlich keine Rückmeldung zu erteilen, oder Frau I. vom Arbeitgeberservice, der ich ohne Anwesenheit des Arbeitgebers offen das Sanktionsthema mitgeteilt hatte und die verlautbaren ließ: "es werden hier gar keine Daten erhoben oder zurückgegeben. Lediglich Ihre Anwesenheit wird mitgeteilt. Auch ob Sie ein individuelles Gespräch mit dem AG führen, wird gar nicht erfasst von uns." Offenbar wurde ALLES erfasst und weitergemeldet, dann aber die mich entlastenden Gründe ignoriert. Herr M. habe insgesamt den Eindruck, dass ich keine Lust gehabt hätte, das Angebot anzunehmen.
Eben, nun sind mein Beistand und ich wieder bei der leidigen Angelegenheit: "Kann meine innere Begeisterung (=Haltung und Gesinnung) zensiert und bestraft werden?" Formal habe ich trotz der Unpassendheit zu meinem Leben und meiner ausgübten Berufstätigkeit den Bewerbertag wahrgenommen und der AG hat von sich aus sein Angebot zurückgezogen schon wegen der anwesenden Kinder und seiner Fixierung auf Samstagsarbeit. Herr M. meint, ich habe 1300 EUR, die ich netto sicher hätte, damit von mir aus ausgeschlagen. Ich hätte ja einen Wochentag anstelle des Samstags frei und hätte an dem meine Selbständigkeit fortsetzen können. Dass ich 13 Stunden pro Tag ein sanktioniertes Jobcenterbudget innehabend dort eine Umschulung hätte machen müssen, "sei ja nur kurz, 3 Monate, mit übernahmegarantie". Ich sage ihm, dass es ein erheblicher Eingriff in den Markt sei, also das Gegenteil von der "geheim gehaltenen Erzieherumschulung": der Maßnahmeträger von Möbel Kraft bilde unmittelbar bezahlt vom Staat aus und verwende unter Sanktionsdrohung hingeschickte Leute, also extremer eingriff in den Markt.
Darauf gibt Herr M. an, nach der Umschulung könne man auch bei IKEA arbeiten und nicht nur bei Möbel Kraft...

Wir reden auch über den Inhalt der Arbeit. Möbel verkaufen schön und gut, wenn es sich um sponsoren des BGE handeln würde, wäre ich ggf. interessiert. Da es aber nur um die Erweiterung eines übersättigten Marktes ginge, eine Geschäftsidee, die darauf setze, noch mehr Neuproduktionen (mit immensem Ressourcenverbrauch) an die Bevölkerung zu bringen, wäre das kontraproduktiv. So ein Arbeitgeber muss um Mitarbeiter werben, nicht Menschen benutzen, dass sie ihm und damit der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen behilflich sind, es besser sei, wenn alle entschleunigen und weniger Ressourcen verbauchen. Der AG hatte gesagt, es würde viel häufiger ein Handy als eine neue Couch gekauft... ich sage dazu wunderbar... [noch besser, wenn auch die Handy seltener neuangeschafft werden würden!]
Nun, es gibt ja auch Verkaufsstellen für gebrauchte Waren, lenkt Herr M. ein.
Ich zeige ihm, was ich an Produkten dabei habe, an deren Verkauf zur Finanzierung des BGE ich mitarbeiten möchte und mein Geschäftspartner schon enttäuscht sei, dass ich so wenig Zeit dafür hätte.
Nun, dann setzen Sie doch Ihre Prioritäten! Schreiben Sei doch nicht ständig sowas (und er zeigt auf meine Erdbeermund-Absage).
Heute hätte ich den ganzen Tag z.B. mit meinem Geschäftspartner verbringen können, aber SIE wollten mich unbedingt sprechen sowie die Bewerbungsrückmeldungen haben...

Den Eigenanteil, den sie an meinen "Prioritäten" haben durch ihre Sanktionsauflagen, möchten Sie ausblenden. Sie möchten, dass er unsichtbar ist. Es soll so aussehen, als habe ich von mir aus Interesse an einer Veränderung meines Lebens mit der Priorität Geld verdienen um jeden Preis.
Für mich fühlt sich diese "Gesinnung des Systems" an wie "Zwang zur Prostitution".

Herr M. antwortet auf die Frage meines Beistandes ob er als Arbeitgeber jemanden einstellen würde, der lügt und gegen seine innere Natur arbeitet: "Ja, vielleicht, wenn er gut genug schauspielert".
Es ärgert sie offensichtlich, WIE ich die vom Jobcenter gesetzen Prioritäten angehe. Ich betone, dass wir hier IMMER nur über Sanktionen reden werden und über Rechtsstreite, WENN sie nicht davon Abstand nehmen. Um mich zu unterstützen müssten sie den Rahmen meiner Gesinnung anerkennen und darauf basierend das stärken, was da ist. Alles andere führe durch ihr Zutun zur Beschäftigung mit Sanktionen und juristischen Themen.

Auch zu den Sanktionen wegen "nichtteilnahme an Maßnahmen" unterhalten wir uns.
TL und AV weigern sich anzuerkennen, dass es TATSACHEN gibt, die formal oder in der Natur der Sache liegend unmöglich machen, dass man teilnimmt. Stattdessen behauptet Frau H., ich sei nicht hingegangen. Ich sage ihr, dass ich 3 Mal hingegangen bin und persönliche Gespräche mit dem Dozenten hatte, lege dazu auch nochmal die Bestätigung vor, erwähne, dass ich im ersten Fall aufgrund der mir freistehenden Nicht-Einwilligung in die Datenspeicherung (alles andere wäre Rechtsbeugung) nicht teilnehmen sollte, dazu das existierende Urteil eines 2012 in solcher Sache Betroffenen, der Recht bekam, von ihnen ignoriert worden sei. im zweiten Fall lehnte mich der Träger ab, da er feste Zeiten hatte, die sich mit meinen konkreten Honoraraufträgen überschnitten. Er fand es genau wie ich sinnlos, dass ich "meine Zeit absitzen würde zwischen den Honoraraufträgen".
Die nimmt Herr M. nun wieder zum Anlass, mir vorzuwerfen, dass ich doch einfach meine Honorarzeiten doch IHM hätte mitteilen sollen, damit er mir in Zukunft besser passende Maßnahmen organisieren kann.
Ich widerspreche inhaltlich seinen Maßnahmen, die alle psychosoziale Umerziehung seien.
Frau H. fragt erneut wann und wie viel ich denn selbständig arbeite.
Ich erkläre, dass das im Rahmen der EKS rückwirkend korrekt angegeben würde, ich dazu mündlich vor Ort keine Auskunft geben werde, sondern anwaltlich alles prüfen lasse, sofern sie diese Fragen schriftlich für mich hätten. Dass ich ihnen nicht vertraue und alles, was ich offen und vertrauensvoll mitgeteilt hätte, gegen mich und meine bevorzugten Tätigkeiten verwendet worden ist. Ich messe das an den Sanktionen und der olgenden "Sanktionsdichte".
Jede Form der Einweihung in meine freiberuflichen Abläufe und Pläne erfordere Vertrauen und das sei durch Sanktionen nicht gegeben.

Sehr geil finde ich folgende Frage von Frau H.:
"Aber wenn das so ist [Sie ggf. sehr unregelmäßig und potentiell an jedem Wochentag hier und da mal arbeiten], wie sollen wir denn dann einen Job für Sie finden?"
Auch schon erkannt? ICH habe ihnen das nicht abverlangt! Ich suche keinen Angestelltenjob (der mir meine laufenden Tätigkeiten blockiert), sondern wenn ich mein Einkommen steigern soll, eben zusätzliche bezahlte Aufträge oder Geschäfte ;-))) Ich gebe offen zu:  Die Bewerbungen auf Angestelltenverhältnisse mache ich nur, weil sie mich dazu mit Sanktionen zwingen.



Herr M. versucht durchweg mir einzureden, dass der EGV-VA ja in allen Punkten in der Realität mit ihm diskutierbar wäre, ich würde doch nicht immer sofort eine Sanktion bekommen, auch wenn das da anders stehe. Man könne doch über alles reden! Offensichtlich muss ich ihm da einiges vorlesen...

Frau H. erhofft sich den Abschluss einer gemeinsamen EGV, ich sage ihnen aber, das könne nur ohne Sanktionen sein - oder aber sie machen einen VA, der meine Interessen mit einbezieht, was im ersten Anlauf komplett missachtet wurde. Herr M. möchte mit mir auch jetzt nicht hinsichtlich derRechte und Pflichten "verhandeln", sondern setzt meine aus Händlertaktik folgende Minimalforderung einer Verweigerung gleich.
Mit mir nicht "in Verhandlung zu treten" und mich damit "wie eine Kauffrau zu behandeln" begründet er damit, dass ich ja nicht wie ein richtiger Unternehmer "mein Risiko selbst tragen würde".




Hinsichtlich der Bewerbungsbemühungen unterhalten wir uns auch über die EGV per VA.
Ich habe ja nur Rückscheine vorgelegt von "Angeboten", keine "Kopie von Anschreiben", was erst in der Woche darauf fällig wäre.
Die Vorlage der Bewerbungsschreiben beziehe sich NUR auf die "Eigenbemühungen".
Ich erwähne dabei auch meine bereits mehrfach gestellten unbeantworteten Fragen nach dem Briefgeheimnis. "Wir arbeiten doch aber mit den Arbeitgebern zusammen", sagt Frau H.
Nein, bei den "Eigenbemühungen" kennen Sie die Arbeitgeber doch gar nicht, ich soll mich denen gegenüber doch so bewerben, als wäre ich keine Leistungsempfängerin? Das stand so im Sanktionsbescheid von Herrn L.
Herr M. und Frau H. sehen ein, dass meine EGV per VA noch zu überarbeiten sei.

Ich lese dazu den entsprechenden Passus vor - sehr schön übrigens, dass Herr M. da schreibt "ich bewerbe mich" in einem Schreiben, das nur von ihm unterzeichnet ist. Toll, dass ER sich also bewirbt... während das Schreiben sonst in der "Sie" Anredeform gehalten ist...

Sie meinen, dass die 8 Eigenbemühungen IN DEN ZUGEWIESENEN Bewerberangeboten enthalten seien, sind sich dann aber selbst nicht ganz sicher. Ich verlange dazu eine schriftliche Stellungnahme, wofür sie sich nun Zeit ausbitten bis VOR dem 06. 06., dem ersten Stichtag zum Nachweis der Bewerbungsbemühungen.

Zum Thema Wochenendarbeit
betont Herr M., dass ich an keinem Wochenende Bahn fahren könnte, denn auch da würden Mütter und Väter dabei sein, die diese fahren.
Ich sagte: "wenn die das freiwillig machen ohne Zwang, bin ich damit einverstanden."
"Die machen das für Geld."

Wenn sie das freiwillig für Geld machen - und vor allem auch nicht JEDES WE verbindlich bis in alle ewigkeit das machen, ist das etwas ganz anderes, als wenn man sie so verpflichtet wie mich Möbel Kraft für die Samstage verpflichten wollte.
Sie tun jetzt so, als sei es ganz was Neues, dass ich ab und an auch bereit wäre, an Wochenende etwas zu tun. Ich sage, dass ich das ohne Zwang bei den Dingen mache, die ich freibestimmt und nach Absprache mit frei gewählten Partnern organisieren kann, wie sie in mein Leben passen, auf Zwang werde ich nicht mein Kind abgeben und vernachlässigen. Herr M. bohrt nochmal nach, ob ich denn eine Kinderbetreuung habe, die auch in den Ferien greift. Ich erkläre, dass das eben nicht ohne "im Kind liegenden (normabweichenden) Grund" möglich sei - ich aber dennoch die Aufsichtpflicht hätte und mein Kind sich auch nicht von jedem betreuen ließe.
Sie bieten mir an, dass ich und Freunde von mir eine Kurzfortbildung machen würden, die uns befähigen würde, bezahlt auf die Kinder der anderen aufzupassen.
Das dürften alle sein bis auf Eltern oder Großeltern des Kindes.
Ralph Boes lacht.
Ich lache ebenfalls und erzähle einer der Punkte zu "Endlösung der Hartz IV Empfänger Frage" (wie Michael Fielsch vorhat, alle Mütter in Arbeit zu bringen): Jede Mutter gibt ihr Kind einer Nachbarin, die ihr Kind wiederum weitergibt und das wird dann jeweils in Rechnung gestellt. Frau H. erkennt nicht den Sarkasmus dahinter und stimmt dem offenbar ernsthaft zu!


 

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Nachtrag (Anmerkung Kartoffelsalatbeispiel)

**Jemand will einen Kartoffelsalat anrichten und diesen mit anderen Menschen teilen und schält dazu an einer Stelle des Prozesses Kartoffeln. Demzufolge laut Jobcenterlogik ist er "geeignet für die Kartoffelschälertätigkeit" und soll sich jetzt darauf spezialisieren. Er hätte ja auch die Wahl gehabt, ob er nicht lieber den Dill oder SChnittlauch schneidet, auch wenn er Dill nicht mag - wenn die Allgemeinheit das beschlossen habe, durch abstrakte, lebensferne Evaluationsverfahren oder gesetzliche Bevormundung, dann ist es auch zumutbar, dass er Dill schneidet. Einzige Rettung: er flüchtet sich dahin, Kartoffeln zu schälen, ggf. Zwiebeln zu schneiden oder den Geschmack des Marktes auf seine geheime Lieblingszutat Schnittlauch zu erweitern!
Merkt Ihr was? Es geht nicht um den PROZESS, um das GESAMTPRODUKT, sondern lediglich um die Abschöpfung der Arbeitskraft zur Bereitstellung eines ganz bestimmten vorgegebenen Produktes, woran man in den vorgegebenen Bahnen mitwirken kann oder geächtet und ausgestoßen ist, wenn man sich dem entzieht, ggf. sogar einen eigenen Kartoffelsalat hinstellt. Doch da man ohne die Bereitschaft, den vom abstrakten Scheinkollektiv verlangten Normkartoffelsalat an einer kleinteiligen unverantwortlichen Stelle mit zuzubereiten, nicht berechtigt ist mitzuessen, einem auch weder die Kartoffeln noch die Schälmesser in nennenswertem Umfang gehören, geben viele auf und tun zumindest so, als wäre Kartoffelnschälen IHR Lebensinhalt - nach Feierabend können sie sich dann mit einem Bier oder Porno betäuben, was beides auf ähnliche Weise entstanden ist wie der Kartoffelsalat.
Diese Perversion muss und sollte jedem in der Philosophie des HartzIV-Systems verankerten Menschen immer wieder auf's Brot geschmiert werden... auch wenn dann von der Fassade meist Antworten kommen: "So ist das nunmal, so ist die Gesetzeslage, ich habe es auch nicht besser, ich habe mich aber erfüllender damit arrangiert, mein Vorteil ist mein Angepasstsein..." sprich Antworten der Rechtfertigung, der "Neutralisation" der Jobcenterverbrechen (wie Christel T. es beschreibt).

Das Selbstgestalterische, das Begleiten eines gesamten Prozesses mit der eigenen Kreativität, wird wo es nur geht unterbunden oder wo sich das nicht vermeiden lässt, zur (strukturellen) Verpflichtung erhoben, vom Eintauschen der Kreativ-Arbeitskraft leben zu dürfen - die Lüge der Konkurrenz als Zusammenhalt eines Systems ist dabei zur Selbstlüge geworden ("um so besser ich meine Mitmenschen abzocke oder mich wenn das nicht möglich ist, von ihnen ausbeuten lasse, um so wohlhabender und damit  gesünder und glücklicher ist unsere Gesellschaft und ich kann stolz auf meine Erfolge sein").

3 Kommentare:

  1. "der Vollständigkeit halber mein Treffen mit Frau H. und Herrn M. - es wiederholt sich ja immer wieder ;-)"

    So sehe ich das auch !!!

    1) "Sie müssen sich das Leben doch nicht so schwer machen. Wir wollen damit doch nur Ihr bestes und es ist eine verdammt schwere Arbeit, ihnen einen Job zu suchen."

    Wäre es nicht einfacher von den Jobcentern, wenn die AV erst einmal Jobs für diejenigen Menschen suchen, die einen Job – wenn auch nur einen schlecht bezahlten – unbedingt haben möchten, anstatt Leute in Jobs zu zwingen von denen man ohnehin nicht existieren kann?

    2) "... ein dem Jobcenter namentlich Unbekannter, Ralph Boes und ich, den Raum betreten können. Ralph sagt seinen Namen, wird aber offenbar auch erkannt."

    Herr M. und Frau H. wissen also nicht wer Ralph Boes ist. Entweder werden die Jobcentermitarbeiter nach Feierabend in eine Abstellkammer gesperrt um nicht mit der Realität vor der Jobcentertür in Berührung zu kommen oder Herr M. und Frau H. sind gute Pokerspieler.

    3) "Herr M. bezeichnet als diesen Tisch das SGB-II und seine Aufgabe, "mich zu vermitteln" und zwar unabhängig von meiner Selbständigkeit. Diese würde erst interessant und "Ruhe bringen vor der Arbeitsvermittlung" ab ca. 1300 EUR Einnahmen meinerseits. Auch wenn ich 400 oder 600 EUR mit der Selbständigkeit mache, also ein positiver Trend anhält, die Sanktionen in dem betreffenden Zeitfenster wertlos sind, wird man mich weiter mit "Angeboten" vorsorgen."

    So werden also Ausbeuter von den Jobcentern mit Arbeitssklaven versorgt, denn einen Lohn von über 1300 € bekommen immer weniger Arbeitnehmer. Man gibt den Arbeitnehmern einfach so wenig Lohn, dass die am Rand der Armutsgrenze liegen. Wenn man dann als Arbeitnehmer beim Jobcenter aufstocken muss, hat man sich dem Jobcenter total ausgeliefert. Das ist ja genial gemacht, was die Wirtschaft sich mit dem BMAS und der BA/Jobcenter ausgedacht haben, denn so sind nicht nur arbeitslose ALG II Bezieher immer mit einer Fußfessel an den Schreibtisch eines Jobcenters gekettet und können mit § 10 SGB II in jeden noch so schlecht bezahlten Job "vermittelt" werden, sondern auch Aufstocker sind als zusätzliches "Sklavenmaterial" vermittelbar. - „Wenn du 1300 € verdienst, dann darfst du gehen. Da aber kein Arbeitgeber 1300 € Lohn mehr zahlt, gehörst du uns.“ - Da könnte man ja auch gleich seine Seele dem Teufel verkaufen, denn etwas anderes ist das nicht.

    4) "Jede Mutter gibt ihr Kind einer Nachbarin, die ihr Kind wiederum weitergibt und das wird dann jeweils in Rechnung gestellt. Frau H. erkennt nicht den Sarkasmus dahinter und stimmt dem offenbar ernsthaft zu!"

    Lach!!! Ein weiterer Kommentar erübrigt sich hier.

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    1. Berichtigung zu 2)

      "Ralph sagt seinen Namen, wird aber offenbar auch erkannt. Er ist während des Gespräches als eher stiller Beobachter dabei und macht sich einige Notizen."

      Also wurde Ralph Boes doch erkannt. Hätte mich auch gewundert, denn den "General" der gegnerischen "Kriegspartei" sollte Herr M. und auch Frau H. schon kennen. Leider kann man diese Auseinandersetzung, zwischen armen Menschen (ALG II Bezieher) und dem Staat (BMAS-BA-Jobcenter), nur noch als "Krieg" bezeichnen.

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    2. "Man gibt den Arbeitnehmern einfach so wenig Lohn, dass die am Rand der Armutsgrenze liegen. Wenn man dann als Arbeitnehmer beim Jobcenter aufstocken muss, hat man sich dem Jobcenter total ausgeliefert."

      Das ist sogar noch viel schlimmer. Aus einem Job hat man zwei oder sogar drei Teilzeitjobs gemacht und damit sanken die Arbeitslosenzahlen. Da arbeitet jemand zum Beispiel offiziell 4 Stunden am Tag, tatsächlich arbeitet er aber 6 Stunden von denen er 2 Stunden nicht bezahlt bekommt. Das kontrolliert natürlich kein Mensch. Die Leute können sich noch nicht mal beschweren, sonst schmeißt man sie raus und ihnen wird von den Jobcentern dann erst einmal das Arbeitslosengeld gesperrt. Das interessiert aber keinen Menschen in Deutschland, denn solange jeden Monat durch solche kriminellen Betrügereien der Firmen und der Jobcenter die Arbeitslosenzahlen sinken, ist für Politiker alles in Ordnung.

      Tim

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