Samstag, 11. März 2017

Berufungsverhandlung FriGGa wegen Hausfriedensbruch im Gericht

Eindrücke von der Verhandlung

am 07.03.2017, 9:00 Sievekingplatz3, Strafjustizgebäude, Sitzungssaal 362/2.Stock
es war ein GANZER VERHANDLUNGSTAG angesetzt...


Zuerst musste FriGGa ihr an der Jacke befindliches Grundgesetz unten am Eingang ins Gericht, an der sog. "Vereinzelungsanlage" abgeben, "aus Sicherheitsgründen" - was sie zu Prozessbeginn gleich rügte und ein Wachtmeister wurde geschickt, ihr das GG für ihre Unterlagen zu bringen.
Einer der Gäste im Zuschauerraum wurde aufgefordert, seinen Hut abzunehmen - es "gäbe nur zwei Gelegenheiten, in der "Öffentlichkeit" einen Hut zu tragen", so Richterin S., und zwar "alte Damen in der Kirche".
Das ist sehr lustig, denn "Öffentlichkeit" ist auch auf der Straße und dass das Gericht eben NICHT wirkliche Öffentlichkeit ist, sondern "privates Hausrecht" postuliert, zeigt ja die Anklage an FriGGa, die dieses "gebrochen haben soll".

Der Mann nahm seinen Hut ab und es wurde im Protokoll unter Angabe seines Namens vermerkt.

Ansonsten war ein "Wortprotokoll" mehrfach im Vorfeld und mündl. bei Verhandlungsstart abgelehnt worden - obwohl es sehr wichtig wäre und das stellt auch einen Revisionsgrund dar.
FriGGas Ausweis wurde nicht abgeglichen. Sie erklärte auch vor ihren Aussagen, dass sie ein grundrechtefähiger Mensch sei und als der gekommen sei, alle sich selbst so nennende Staatsgewalt als grundrechteverpflichtet betrachte.
Auch diese Richterin, Frau S., stimmte dem zu.

Im Zuge der Verhandlung, in der die beiden "Störenfriede" immer wieder als "Ursache" benannt wurden, erwähnte Frau Richterin S., dass sie "auch niemals ihren Ausweis zeigen würde".

Warum man nicht sanfter oder zielführender mit dem vehementen Fragen der damaligen Wortführer aus dem Publikum umging, konnte niemand sagen - nur dass das Gericht überfordert gewesen sei.

FriGGa erzählte ihre Sicht der Dinge und griff ihrem eigenen Plädoyer vorweg - bezugnehmend auf das bereits getroffene Freispruchurteil, sowie in Hinblick auf den "Rechtspositivismus" als Grundtenor des Vorgehens gegen Christine K., Hartz-IV-Betroffene und nun sie selbst und 9 andere Menschen.


Es wurden die damals Angeklagte sowie weitere "wegen vermeintlichen Hausfriedensbruch Verfolgte" vernommen - alle, auch die damalige Richterin D. und Staatsanwältin M. gaben an, wie laut und unübersichtlich es war.
Genüsslich fragte FriGGa die als Zeugin bestellte Staatsanwältin M. erneut über deren Verhalten aus. M. hatte FriGGa damals gar nicht gesehen - auch nicht die Tatsache, dass sie ihr Kind dabei gehabt hatte. M. hatte Fotos gemacht oder gefilmt und sie schwamm noch doller als in der ersten Verhandlung.

Dass Christine schon wieder bei Richterin D. auf dem Tisch läge als Vorgang, kam auch zur Sprache noch vor Christines Vernehmung, als Richterin D. ihre Zeugenaussage machte. Christine sei zu einem Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Jobcenter wegen ihrer Briefe eingeladen - aber Christine antwortete, das würde sie machen, wenn SIE als das Opfer angesehen würde ;-)
Christine erwähnte dann auch, dass sie ohne Erwerbsarbeit sei, aber als Schwerbehinderte für die Ehrenamtsbörse tätig sei, wo auch die Tätigkeiten des Jobcenters in Sachen Beratung und Bewerbung unterstützt würden - und dass man sie als Ehrenamtlerin kürzlich geehrt hätte. Von der Richterin S.kam dann eine spitze Bemerkung in der Art: "es ist also nicht immer alles schlecht und böse was vom Staat kommt".

Zwei kranke Menschen mussten öfter etwas Wasser trinken - das wurde nur "als Ausnahme" genehmigt, die Richterin würde das eigentlich "nicht zulassen".

Es wurde auch vielfach über das REICHSBÜRGER-Thema besprochen, meist auf Fragen von FriGGa zu den Verfahrensakten. Alle am Gerichtsgeschehen beteiligten hatten so eine "Warnung" bis spätesten zum Verhandlungsbeginn erhalten, was den ganzen Prozess von Christine unter anderem Licht erscheinen lässt und alle vernahmen, dass es sich dabei um eine den Tatsachen widersprechende Beleidigung für unbescholtene, aber couragierte Bürger handeln würde.

Eine Zeugin mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit wurde als einzige überhaupt vor ihrer Aussage nach dem Pass befragt. Die Richterin fragte nach dem Wohnsitz und als die junge Frau sagte, sie sei ohne festen Wohnsitz, wurde sie gleich auf ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren hingewiesen sowie stärker als die anderen darüber belehrt, die Wahrheit zu sagen, denn die Strafe für Lügen als Zeugin sei schlimmer als die Höchststrafe, die die Angeklagte FriGGa treffen könnte.

Diese Zeugin sagte, dass sie im Zuge des Tumults gefragt habe, ob die Richterin alle ausschließen KÖNNE - weil das ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsse. Sie sagte ja, das dürfe sie - aber auch erteilte sie der Fragenden keinen Befehl (umgehend) den Saal zu verlassen oder einen wahrnehmbaren Beschluss.
Erst Polizisten oder Wachtmeister hätten der Zeugin dann gesagt, sie solle gehen und dem sei sie umgehend nachgekommen - was also soll sie verbrochen haben?
Die Tür war da offensichtlich mehr oder weniger frei.
FriGGa muss laut ihrer Erinnerung kurz vor dieser Frau mit ihrem Kind und einem Teil ihres umfänglichen Gepäcks rausgegangen sein, nachdem ihr NIEMAND gesagt hatte, dass sie rausgehen müsse. Im Gegenteil, kein Polizist hatte mit ihr gesprochen und die Tür war von drin wie draußen ZuschauerInnen sowie Polizisten - vielen Menschen - verstellt gewesen.

Der Staatsanwalt hörte von einem Zeugen das Wort "Lärmwand", das er suggestiv jedem nachfolgenden Zeugen in den Mund legte. Für genau solche Sachen, die er dann als Indizien für "Zeugenabsprachen" heranzog, hätte es ein Wortprotokoll gebraucht.

Die Richterin verstand oft Dinge falsch und FriGGa musste mehrfach, auch wenn sie eigentlich nicht "dran" war, einbringen, dass es anders war - etwa dass sie Kreuzaktionen üblicherweise auf der Straße durchführe und - wie auch damals - NICHT in Gerichtssälen ;-)

Zwischendurch tuschelten Staatsanwalt und Richterin über die Vorgänge bei der Akteneinsicht, dass das eine Unsitte sei, dass jetzt immer mehr Leute die bekämen oder so ähnlich. FriGGa erklärte, auch sie habe ihre Akte teilweise in Kopie erhalten, wieso man das als Angeklagter nicht wissen dürfe.
Richterin S. meinte, es gäbe nicht nur Angeklagte wie sie, auch unzuverlässige, denen könne man solche Dokumente niemals überlassen. Es waren doch aber KOPIEN?

...und da der eine ganze Tag nicht gereicht hat, wurde auch der 08.03.2017 mit genutzt.

FriGGa rügte - für das Protokoll - die Versagung ihres Antrages auf Wortprotokoll.
Ebenso die Tatsache, dass eine Textzusammenstellung (von Dietlind) über die Aushebelung von Verfassung und Völkerrecht (durch gegen die Menschen gerichtete Staatsgewalten) von der Richterin nicht gelesen worden war. FriGGa hatte dies eingereicht, um vor dem "Rechtspositivismus" zu warnen und den daraus folgenden Ungerechtigkeiten - zu denen sich sogar Ministerien geäußert hatten.

 Es wurden zwei weitere Zeugen vernommen, ein Wachtmeister und ein Protokollant vom ursprünglichen Prozess.
Deren Aussagen wurden als erhärtend dafür verwendet, dass ein Hausfriedensbruch stattgefunden hätte während die Aussagen der anderen Zeugen (die größtenteils ebenfalls wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden) für mehr oder minder unbrauchbar erklärt wurden.
Eine Vorwegnahme der Richterin "nicht den Freispruch halten zu können" gab es. Mehrfach folgten Stillschweigensangebote in Anfrage an den Staatsanwalt.
Die Staatsanwälte müssten die Dinge verfolgen - sie hätten keine andere Wahl.
Warum das für das Recht auf Öffentlichkeit in Gerichten nicht der Fall sei, konnten sie nicht beantworten!
Es wurde jedoch die Anfrage der Richterin in Richtung Vergleich abgelehnt  eine härtere Strafe als ursprünglich gefordert von der Staatsanwaltschaft.

Der Protokollant und der Wachtmeister, sagten zwar beide, dass sie keinen Beschluss auf "Ausschluss der gesamten Öffentlichkeit" laut verkündet gehört hatten, der Protokollant hatte diesen aber in sein Protokoll aufgenommen. 
 Der Wachtmeister hatte die ganze Zeit mit der einen Störerin zu tun, die zu ihm Dinge gesagt haben soll wie "Du Trachtenträger, fass mich nicht an".
Derweil habe er den BESCHLUSS der Richterin zum Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gehört, wohl aber selbst versucht, ihrem vermeintlichen Willen Nachdruck zu verhelfen und gesagt "alle gehen aus dem Saal".
Für den Staatsanwalt war damit klar, dass alle diesen Beschluss hätten hören müssen - die Behauptungen aller Zeugen seien SChutzbehauptungen und von FriGGa, die alles gut beobachtet habe, "nicht lebensnah".

Der Wachtmeister brachte von sich aus zwei interessante Punkte:

*Niemand außer zwei Störenden sei ihm unangenehm aufgefallen - auch Frau Wendt nicht. Von daher habe es ihn gewundert, dass man auch ihn unter dem Reizwort "Reichsbürger" hinbestellt hatte in den Saal - die MEnschen seien aber eher "das Gegenteil" - für Grundrechte und das Individuum eingesetzt, keine nationalkonservative "homogene Gruppe".

*Er habe die Richterin so verstanden, dass sie nur eine kurze Unterbrechung machen wollte, wo alle rausgehen und danach die überwiegend ruhigen wieder hereinkommen könnten. Mit der Aussage war er einmalig - niemand sonst hatte diesen Eindruck gehabt.
Daran hatte in ihrer Methodik damals noch nichtmal die Richterin D. gedacht. Sie war so perplex von der Störung, dass sie sich gar nicht richtig zu helfen wusste und auf Geheiß der Staatsanwältin gleich zum härtesten Mittel hatte greifen wollen - und auch später auf Frage des Protokollanten hatte sie die Öffentlichkeit nicht mehr hereingeholt (etwa zu Verkündung von Christines Urteil "im Namen des Volkes").


 Es gab zum Schluss die Gelegenheit für FriGGa, ein das System generell hinterfragendes Plädoyer zu halten.
Zunehmend erschreckendes Verhalten Formen über Inhalte zu stellen, Rechtspositivismus, Ausblendung der Ursachen, Aufblähen des Verfahrens in eine immense Nebenbaustelle, was alles entfiele, wenn die Grundrechte von Anfang an bestehen würden und Tendenzen, sich für sie einzusetzen, nicht in weitere "Bestrafbarkeiten" umgelenkt würden und sie betonte die Kernfrage "Sind Gesetze Diener des Menschen oder der Mensch Diener der Gesetze".

Zur Urteilsverkündung betrat FriGGa den Saal auf der Zuschauerseite und wollte dieser als Teil der Öffentlichkeit beiwohnen.
Die Richterin verlangte, dass sie sich zur Anklagebank bewege und es standen auch schon Saaldiener bereit, sie dort hinzubefördern.
FriGGa fragte, was denn geschehe, wenn sie nicht anwesend sein würde - am Vortag hätte ja die Option im Raum gestanden, ggf. trotz Ladung straffrei gar nicht zu erscheinen.
Die Richterin sagte: "dann wird das Urteil ohne Ihre Anwesenheit verkündet".
FriGGa ging darauf aus dem Saal und wartete vor der Tür.

Prozessbeobachter teilten ihr dann später mit, dass es eine "Verwarnung" gegeben hätte "30 Tagessätze auf Bewährung für ein Jahr".
Was das genau heißt und wie es (mit Revision etc.) weitergeht, wird Euch berichtet werden.

 ;-)))


Hier schreibt Prozessbeobachterin und ehemals Angeklagte Christine, die auch als Zeugin aussagte, ihre Eindrücke:

Frigga ist gestern NICHT freigesprochen worden. :-( Von seiten des sehr zynisch wirkenden Staatsanwalts wurden einfach alle Zeugenaussagen als Lügengebilde abgetan und als Resultat vorheriger Absprachen (was absolut NICHT der Fall war), und die Richterin, die am liebsten das gesamte Verfahren eingestellt hätte, wurde durch den auf eine Bestrafung der in Wahrheit unschuldigen Frigga pochenden Staatsanwalt förmlich unter Druck gesetzt, hatte ich das Gefühl. Also hat sie sich notgedrungen zu einer Bewährungsauflage für Frigga entschieden. Das Urteil selbst muss Frigga allerdings noch verkündet werden, denn die hatte vorher den Saal verlassen. Ein absolutes Skandal-Urteil, fanden alle Anwesenden. Es wurde auch gar nicht nachgefragt, WARUM es so viele seltsame Begebenheiten im gesamten Fall geben konnte, z.B. warum es überhaupt möglich war, im Februar 2016 eine Verhandlung durchzuführen, bei der alle Voraussetzungen für eine demokratische Verhandlung einfach ausgeschaltet worden sind, jegliche unschuldige Öffentlichkeit einfach mal schnell ausgeschlossen werden konnte (dies wurde gestern von dem damaligen Protokollführer bestätigt. Er hat genau das ausgesagt, was ich vorher zweimal als Zeuge ausgesagt hatte, nämlich dass auf seine Nachfrage hin die Öffentlichkeit nicht zur Urteilsverkündung wieder in den Saal geholt worden ist. Auch hat er interessanterweise ausgesagt, dass das von ihm handschriftlich geführte Protokoll später einfach mit Änderungen durch die Richterin in den PC eingegeben worden ist. Der gestern als Zeuge anwesende Justizbeamte hat ausgesagt, dass er fest davon überzeugt ist, dass alle seine Aufforderung, den Saal zu verlassen, gehört hätten. Er selbst hat aber laut eigener Aussage nichts um sich herum mitbekommen, weil er ausschließlich mit den zwei Schreihälsen beschäftigt war. Alle Zeugen vom Vortag, ua. auch ich, haben ausgesagt, dass eine tumultartige Stimmung geherrscht hatte und dadurch niemand irgendwas richtiges mitbekommen konnte. Sogar die Richterin selbst hatte eingeräumt, dass es sein kann, dass man sie nicht gehört hat. Übrigens hat niemand die Staatsanwältin M. gehört, auch der Protokollführer und der Justizbeamte nicht. Dafür haben sie alle beim Filmen oder Fotos Schießen ertappt. Trotzdem wird von seiten der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die damals anwesende Staatsanwältin M. die Wahrheit sagen würde, wenn sie behauptet, alle damals Anwesenden laut und deutlich darauf hingewiesen zu haben, dass es einen Hausfriedensbruch darstellen würde, wenn nicht sofort alle den Saal verlassen würden. Also: Fakten interessieren die Staatsanwaltschaft nicht, Zeugen wird unterstellt, sich abgesprochen zu haben und sowieso zu lügen. Es wird auch nicht hinterfragt, warum laut Zeugenaussage von Protokollführer und Justizangestelltem ich, die mehrfach Sanktionierte, und alle Anwesenden im Februar 2016 vor der Verhandlung als Reichbürger angekündigt worden sind, obwohl keiner von uns ein Reichsbürger ist und wir diese Bezeichnung alle als hochgradige Beleidigung empfinden und dagegen auch garantiert vorgehen werden. Es wird einfach alles so zurechtgebogen seitens der Staatsanwaltschaft, wie es gebraucht wird. Frigga hat nix getan und wird nun für Nix bestraft. Was ich auch ganz krass fand: Als Frigga sagte, was sie beruflich macht (also physikalische Experimente mit Kindern in Schulen usw., da sie ja Physikerin ist), fragte die Richterin sie, ob sie MIT oder AN Kindern experimentiert. Also, das fand ich persönlich völlig daneben und nicht nur leicht unverschämt. Was ich hingegen absolut genial fand, war Friggas Schlusswort. Das war ein so rührendes Plädoyer an die Grund- und Menschenrechte, dass sogar ich mir an einigen Stellen das Heulen verkneifen musste und dem da oben insgeheim dafür dankte, dass es Frigga gibt. Auch hat sie wunderbar dargestellt, wie seitens des Gerichts die Lügenblase immer größer geblasen wird, indem die Ursache des ganzen Gerichtsdilemmas, nämlich die Sanktionierung meiner Wenigkeit trotz ehrenamtlicher Arbeit für das Gemeinwohl, trotz vorliegender Krankmeldung und ohne Eingliederungsvereinbarung und trotz bekannter Schwerbehinderung aufgrund meiner Lunge einfach totgeschwiegen und ausgeschaltet wird und somit ein Opfer zum Täter erklärt und für Nichts abgestraft wird. Einem von uns kullerten nach dem bewegenden Frigga-Wort sogar noch die Tränen über die Backen. Es war sowas von rührend. Wenn Frigga genau DIESES Schlusswort an der Öffentlichkeit bringen könnte, dann würden garantiert alle lauthals schreien "Frigga for Welt-Menschenrechte-Beauftragte und Präsidentin für Gerechtigkeitsschaffung!" Da bin ich mir ganz sicher. ;-) Also, es war wirklich so dermaßen bewegend, was sie von sich gegeben hat, dass sogar die anwesenden Sicherheitskräfte (sicher unbewusst) zustimmend nicken mussten und das Gesicht der Richterin immer hilfloser wirkte und ihr förmlich anzusehen war, dass sie Frigga am liebsten sofort freisprechen würde, ginge es ausschließlich nach ihr selbst. Tja, was will man zu dem ungerechten Urteil jetzt also noch sagen??? :-( Wenn unschulige Menschen verurteilt werden, Menschen, die anderen, in ihren Grundrechten Verletzten, sofort absolut uneigennützig helfend zur Seite springen, auch auf die Gefahr hin, dass sie selbst Schaden dadurch nehmen, wenn Menschen nicht geehrt, sondern bestraft werden, weil sie sich ehrenamtlich engagieren, sich für das Grundgesetz und die Grundrechte und die Menschenwürde eines jeden Einzelnen starkmachen... wenn man dafür verurteilt werden kann, dass man die Wahrheit sagt, aus der hervorgeht, dass man unschuldig ist, dann bleiben eigentlich nur noch Fragen über Fragen zurück... Aber ich bin mir fast sicher, dass Frigga eines Tages lauthals ihre jedes Herz aufwühlenden und jeden Tränensack ausdrückenden Hammer-Reden von irgend einer großen Bühne schwingen darf. Und dann werden alle ihre Peiniger garantiert anfangen zu heulen, u.a. ein gewisser Herr, der sie gerade sanktioniert, obwohl sie rund um die Uhr für das Gemeinwohl und eine bessere Zukunft für alle arbeitet. Wenn solche Menschen verurteilt werden dürfen, bleibt eigentlich nur noch ein Kopfschütteln zurück... :-(

9 Kommentare:

  1. @Christine: Du schreibst u. a., daß Ihr keine Reichsbürger seid. Glaub ich Dir aufs Wort, die Sache dabei ist allerdings, daß das immer von anderen festgelegt wird. Kaum einer bezeichnet sich selber so. Dieses Wort wird einfach BENUTZT, um Andersdenkende zu diskreditieren.

    Klappt doch auch wunderbar, gell? :s

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  2. Apropos : Reichsbürger

    Staatenloser trifft POLIZEI
    https://aufgewachter.wordpress.com/2017/02/08/staatenloser-trifft-polizei/

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  3. Apropos : Reichsbürger

    Staatenloser trifft Richter
    https://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/17/staatenloser-trifft-richter/

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  4. Erwerbslose bringt Kaffee & Kuchen und Stühle für ihre beiden Beistände mit, um Hausfriedensbruch im Jobcenter zu vermeiden
    https://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/18/erwerbslose-bringt-kaffee-kuchen-und-stuehle-fuer-ihre-beiden-beistaende-mit-um-hausfriedensbruch-im-jobcenter-zu-vermeiden/

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  5. Christine, du hast den Berufungsprozess von Frigga wunderbar beschrieben. Ich beobachte den Prozess schon die ganze Zeit. Und in der Tat: nicht mal die EIGENEN Leute haben die angeblichen Öffentlichkeitsausschlüsse und Hinweise auf Hausfriedensbruch gehört.Sie war total unglaubwürdig. Ich bekomme den Eindruck, hier wird eine Straftat gezielt konstruiert, um Solidarität zu kriminalisieren. Die Behauptung alle seien Reichsbürger tut noch ihr Übriges dazu, sollen die Behörden doch mit Härte gegen diese vorgehen..So glauben die wohl, Widerstand und Solidarität ersticken zu können.- Da haben sie sich aber geschnitten.....

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  6. Sorry, Wort vergessen: Ich meine natürlich die angeblichen Öffentlichkeitsausschlüsse und Hinweise auf HFB der Staatsanwältin M., die nicht mal von den EIGENEN leuten gehört wurden.....

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  7. es geht inzwischen weiter!

    FriGGa hat das Urteil schriftlich zugestellt bekommen und zeitgleich am 19. April erhielten einige der ebenfalls als Prozessbeobachter auftretenden Menschen sowie Christine selbst Briefe wegen vermeintlicher Falschaussage!!!
    Dafür sollen sie sich jetzt verantworten....

    Das Ganze erinnert mich an einen

    (Achtung Beleidungungspotential - aber Achtung nur meine GEDANKEN und keine GLEICHSETZUNG)

    HEXENPROZESS:

    "Hat die Hexe Leberflecken, hat der Teufel Spuren an ihr hinterlassen - hat sie keine, so hat der seine Spuren verwischt..."

    ERGO:
    wenn Zeugen GEGEN FriGGa (oder Christine) aussagen, sind sie der GRUND für die Verurteilung,
    wenn Zeugen anders aussagen und FriGGas oder Christines Sicht bestätigen, dann müssen diese GELOGEN haben...

    das NICHT SCHWEIGEN WOLLEN und vor Gericht sich Äußern wollen, wird jetzt dadurch BESTRAFT bei den Zeugen... diesen wurde zuvor teilweise von Anwälten geraten, gar nichts auszusagen. Aber sie alle hatte den Wunsch der KLÄRUNG.

    Man beachte auch: einige andere Zeugen und Vorverurteilte hatten vor dem Wort REICHSBÜRGER Angst und auch vor persönlichen Nachteilen durch einen Prozess und haben daher aus ANGST die Strafzahlungen angenommen.

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    1. Stimmt,das erinnert an Hexenprozesse.. Dass Menschen aus Angst die Strafe zahlen kann ich auch verstehen.. es bleibt nur zu hoffen, dass diese Menschen trotzdem weiter anderen, von der unmenschlichen und gegen alle Lohnabhängigen gerichtete Hartz-Gesetzgebung Betroffenen ihre Solidarität zeigen, wie sie es auf dem Prozess der Christine taten..

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  8. Mit Widerstand meine ich in diesem Fall Christines Protestbrief an ihren Jobcenter-Sachbearbeiter,in dem sie Ihn wegen der unsäglichen und meiner Meinung nach rechtswidrigen Kürzungen die er ihr auferlegt hat, auf seine Unmenschlichkeit hingewiesen hat. Dieser Protestbrief wurde ja auch schon kriminalisiert.

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