Dienstag, 17. Januar 2017

Dritte Sanktionsanhörung von Herrn L. gegen FriGGa

Hier die ANDROHUNG der Sanktion:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_14.html 

Hier die Korrespondenz in der gesamten Angelegenheit >>

und HIER das bisherige RESULTAT in Form meiner ersten Sanktion>>


Mein Schreiben am 17. 01. als Reaktion auf diese Anhörung
an Herrn L.

an Herrn L., Frau H. und die Maßnahmeträger
Hintergrund:


Dann lehnte mich der Maßnahmeträger (vorläufig) ab.


Ich hatte keine Hausordnung, PC-Nutzungsordnung usw. unterzeichnet, was aber keiner Ablehnung der Maßnahme gleich kam, sondern es waren bzw. SIND zuvor bestimmte Dinge zu klären:

-muss ich teilnehmen auch ohne meine Einwilligung (dann braucht es keine Unterschriften) und ich kann oder muss "ohne Unterschriften teilnehmen"
etwaige Verträge zwischen Träger und JC wären ggf. rchtlich zu prüfen als "Verträge zu Lasten Dritter" - gerade wenn mir dabei rechtlich nachteile erwachsen können

-bin ich mittels Sanktionsdrohung gezwungen zu unterschreiben (dann wird die Unterschrift als erzwungen gekennzeichnet)

-bei allem, was ich unterschreibe und wo ich "freiwillig einen Vertrag eingehe", kann ich mein Recht beanspruchen, alle Vertragsgrundlagen zu kennen, in die ich einsteige, wenn ich mittels unterschrift einwillige. Solange mir etwas diffus oder unklar ist,  will ich nicht unterschreiben. Aber meine Vertragsfreiheit ist nur dann gegeben, wenn sie nicht mit Sanktionen manipuliert wird. Sofern ich genötigt werde zu unterzeichnen, muss diese Nötigung zu einer bestimmten Unterschrift schriftlich erfolgen und nicht in allgemeinengehaltenen Gesetzeszitaten, die auf den konkreten Fall für mein juristisches Laihenverständnis nicht anwendbar sind.

"Das von mir ein bestimmtes moralisches Verhalten" oder gar "innere Begeisterung" "erwartet" wird, was der AV ggf. als "Diplomatie" (und ich als "Unterwürfigkeit") bezeichnen würde, ist keine vertragliche rechtliche Grundlage.
Moralische Zustimmung und "freiwilliges Entgegenkommen" können nicht zu erzwingbaren "Mitwirkungspflichten" gehören und klar als solche zu erkennende Weisungen ERSETZEN.

Wenn Herr L. mich nicht mit seinen klaren Worten ZWINGT, ist mir sein Wunsch nicht Befehl.
Gegen die Ausübung von ZWANG möchte und werde ich klagen.
Gegen übergriffige Strafen und Sanktionen natürlich auch  - grundsätzlich, inhaltlich und auch in Hinblick auf Formfehler. Gerade wenn er nicht mitwirkt, Kommunikation unterlässt und damit Tatsachen schafft, ist von mehreren Seiten Widerstand, Beschwerde oder Klage ggf. begründet.


Fazit Stand 27. 01. 2017:
Herr L. hat bis auf eine kurze technisch korrekte Auskunft über die "Berechnung einer Sanktion" mit mir nicht weiter kommuniziert...
also keine der offenen Fragen beantwortet... und auch keine Vorschläge unterbreitet OHNE Sanktion die Sache mit der Maßnahme (auf)zulösen...

Im Zuge der Ereignisse fand am 27. 01. 2017 eine ÜBERGABE der Sanktionsanhörung statt.

Ich hatte sie diesmal als Ausdruck dabei -zusammengerollt und mit einem Schleifchen zugebunden:



Ich saß mit einigen Freunden im Wartesaal nahe des Büros meines Arbeitsvermittlers... um auf den Boten Ralph Boes zur Überbringung der Anhörung, zu warten.
Bevor Ralph zum Treffpunkt im Wartesaal kam, sah ich ungeplant meinen Arbeitsvermittler auf dem Gang und der kam dann unmittelbar darauf in den Wartebereich.

Dort rief er einen Mann auf, der offensichtlich nicht da war und ging rasch wieder.*


Wir sprachen ihn nicht an und außer einem kurzen den Raum abscannenden Blick, der sich sofort abwandte, sagte auch er nichts.

Erst danach kam Ralph zu uns. Inzwischen hatte sich aber ein Sicherheitsmann vor Herrn L.s Bürobereich hingestellt.
Niemand von uns wollte zusätzlich die Lage eskalieren.
Ralph  würde  allein - nichtmal mit mir - bis zur Tür zu Herrn L. gehen, der ja nun dort sein müsste.

Dieser hätte nach eigenem Vorgeben eigentlich einen Termin. Er müsste jetzt im Büro warten auf den (verspäteten) Kunden und könnte dabei auch auf Ralphs Klopfen reagieren. Es würde keine 10 Sekunden dauern, das Schreiben reinzureichen.

So war es aber nicht. Ralph traf ihn nicht an und gab dann das Schreiben bei einem jungen Mann nebenan ab.







Das Schreiben wird wohl inzwischen angekommen sein (der Sicherheit halber ging's danach nochmal per Fax mit Sendebeleg raus) ...

Bedauerlich, aber nicht zu ändern, dass Herr L. es nicht ohne Vorwarnung und Verunsicherung unter dem warmen freundlichen Blick von Ralph Boes persönlich angenommen hat.

Paradoxie-Alarm:
... halt mal... eben hatte Herr L. noch nach einem (Termin)kunden gesucht, jetzt wartete er nichtmal 5 Minuten im Raum, ob dieser ggf. verspätet an die Tür klopfen würde? KOMISCH.... 
ES KANN  grundsätzlich sein, dass er sich über die gewonnene Zeit so gefreut hat, dass er schnell eine Pause machte oder anderswo was erledigte... aber:
eine Freundin hatte die Idee, dass das Aufrufen des Mannes im Wartezimmer nur ein Vorwand gewesen sein könnte, um herauszufinden, ob ich im Haus sei und wenn ja mit wie vielen (nachdem er mich vielleicht nicht 100%ig auf die Entfernung erkannt hatte) - ein Blick aus Neugier in den Warteraum und um die diffuse Bedrohlichkeit einzuschätzen, die Herr L. vielleicht allerorten vermutet (nur nicht in SGB-II selbst...)?



Lieber Herr L. - ich sende Ihnen liebevolle und freiheitliche Gedanken, sich über alles hinauszuentwickeln und über Ihren (persönlichen) Schatten zu springen ... aber ich erwarte nicht von Ihnen, dass all das im Mindesten Ihr (Verwaltungs)Handeln tangiert. 

Ich RECHNE mit einer Sanktion, auch wenn mir diese nicht "zusteht", wenn man das Urteil zur "Freiwilligkeit in Datenspeichereinwilligungen" ansieht und das von Ihnen insgesamt gezeigte Verwaltungshandeln mitbedenkt
...




Nach der Anhörungsübergabe kamen noch einige Kreidesprüche an der Grenze von Jobcenterterritorium und freiem Straßenland zustande:

"Nur die Würde zählt"
"Der Anspruch auf Menschenwürde ist ein terroristischer Anschlag auf das Wirtschaftssystem." war da nebst Internetlinks zu lesen... ;-)

1 Kommentar:

  1. Nachtrag Ende Juni 2018:



    ich rief den Maßnahmeträger an, der mir erklärte, dass "seit Ende 2017 keine Unterschriften von Hartz IV Empfänger mehr erteilt werden müssen, um an einer Maßnahme teilnehmen zu dürfen". Das sei von (einem Jobcenter in) Berlin aus veranlasst worden.

    Es ist also nicht mehr üblich, dass man als (Zwangs)maßnahmeteilnehmerIn etwas abzeichnen muss, um "einmünden" zu können.

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