Sonntag, 27. November 2016

Weil's so schön war: Michas Wiederholungsfete

Hiermit lade ich alle Gerichtspartylöwen zu meiner 
1. Wiederholungsfete 
meiner 3. Schwarzfahrer Verurteilungs-Party 
 
am 06. Dezember 2016 
um 11:30 Uhr 
 
in das Landgericht Tiergarten in der Turmstraße 91 in 10559 
Berlin (Etage 3 / Raum 731) ein.
 
 
 
Das Partymotto ist natürlich Programm bzw. kann man Einzelheiten gerne 
der schriftlichen Begründung meiner Berufung entnehmen...

http://wp.me/p3GGBt-GQ


Die Party wird übrigens gesponsert vom Nicko(k)laus ;)

Feierliche Grüße Micha :)
 
Begründung vorab hier >> 

 


Termin von Christine Kosmol wegen BELEIDIGUNG

 Der Termin wurde erstmal abgesagt - was mit der Anzeige ist, ist noch unklar!

06. 12. 2016: 9:00 Uhr Lübeckertordamm 4 in HAMBURG
Sitzungssaal 0.01 / Erdgeschoss
!!! als Zeugen gegen Christine treten hierbei auf:
- Jens Werner (der sie 10 mal sanktioniert hat)
- Dirk Heyden, neuer Geschäftsführer JC team.arbeit.hamburg
"vorheriger Geschäftsführer Siepe und Herr Weiße (der mich angezeigt hat) haben sich ja mittlerweile übrigens still und leise aus dem Staub gemacht. Aber "Beamter" Werner funktioniert, wie man sieht, immer noch brav und wird am Ende wohl derjenige sein, den man für alles verantwortlich machen wird."
02.12.2016 Dietlind Schmidt:

am 02. 12.2016 ist mein Erscheinen beim LSG in Potsdam angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Voraus 2 Missbrauchsgebühren von 200,- und 500 Euro verhängt.
Ich denke, die Einladung dient der Bestrafung für das Einfordern von Menschenrechten.
Ich hatte den Missbrauch von Artikel 59 Abs. 2 GG aufgezeigt, wonach staatliche Gewalt eigene Gesetze erschafft, um völkerrechtliche Verträge gesetzlich umzusetzen.
Hartz IV ist die Abschaffung von gesetzlichen sozialen Leistungen und nicht die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Ich argumentierte in meiner Klage und Berufung, dass das Grundrecht auf das Existenzminimum real nicht beantragbar ist, weil der Geltungsbereich des Vökerrechts und des GGs über den Missbrauch von Artikel 59 Abs. 2 GG aufgehoben wird durch die Erschaffung von Gesetzgebungen wie SGB II.

Es besteht keine Chance rechtlich sich durchzusetzen. Aber die Abstrafung, ist eine erneute Provokation Widerstand zu leisten.
Ich hätte gern ein paar Zeugen, für das Verurteilen des Einforderns von Menschenrechten.
Ich weiss das am 2. 12.2016 der Drohnenprozess ist und würde viel lieber dort sein
Ich denke alle von uns sind bereits registriert. Ich glaube nicht an Zufälle bei der Prozessterminierung.
Im Moment hat von uns jeder etwas zugesetzt bekommen.
Falls sie mich nicht einbehalten, weil ich ja nicht zahlen kann, nehme ich an den Terminen der Abstrafung teil. Also gebt  eure Termine rechtzeitig bekannt. Ich kann das Internet nur eingeschränkt nutzen.
Im Anhang findet ihr die Ladung und einen Beschluss, der bereits die Ablehnung der Berufung ist.


Danke für eure Mühe!



Hier eine kleine Zusammenfassung des Termins heute aus Sicht einer Prozessbeobachterin:

D. hatte einen Richter, der erstmal alle ihre Anträge recht verständlich vorgetragen hat und ihr auch mehrfach sagte, dass sie selbst alles bestimmen könne und er ihr nicht reinreden würde - dennoch hat er sie - in der Manier einer "Gruseltante" gedrängelt, doch statt eines Grundeinkommens, für das es ja keine Rechtsgrundlage gäbe, endlich SGB-II-Leistungen zu beantragen.

D. hat widersprochen und nachvollziehbar erklärt, dass sie ja gar nicht SGB-II wolle wegen oben von ihr genannten Gründe und dass sie auch nicht das BGE "beantragt" habe, sondern "das Grundrecht auf das Existenzminimum".
Da hätte eigentlich der Richter feststellen können, dass  das Grundrecht nicht BEANTRAGBAR ist - er hat aber ständig gesagt: ja klar können Sie das beantragen... ABER wenn sie das 98 mal machen, dagegen Klagen, rügen, verfassbeshwerde einrechen - entsteht davon keine Rechtsgrundlage sondern eben die MÖGLICHKEIT, das sich wehren als Missbrauch zu deuten und zu belangen... 

Die Gesandte des Jobcenters hätte eigentlich auch nur mal sagen können: "Ja stimmt, Frau Schmidt WILL keine Leistungen nach SGB-II, sind wir halt nicht ZUSTÄNDIG - machen wir mit ihr GEMEINSAM Verfassungsbeschwerde... weil ja das passende Amt für Frau Schmidt fehlt - damit also der gesetzliche Auftrag (so er denn dem Jobcenter vorliegt) nicht erfüllt werden kann bei den jetzigen SGB-II-Vorgaben.
Doch dazu war die Dame nicht fähig, sie sah abgeschlagen und kränklich aus und sagte kaum 3 Worte während des Prozesses, nämlich dass man Dietlinds Klagen und Anträge abweisen solle.

D. begehrte Aussetzung des Verfahrens und Antrag auf Richtervorlage...
Der Richter hatte andere Ideen, die er FÜR D. formulieren wollte. Etwa dass das Verfahren zurück an das Berliner Sozialgericht geführt werden sollte.
D. wollte für sich selber sprechen und stellte ihre Anträge.

Alle von D.s Anträgen wurden dann auch von dem Richter abgelehnt. Er ließ keinerlei Revision zu und lehnte die Berufung ab.

Zitat sinngemäß: "Wir haben keine Zweifel an der Verfassungsgemäßheit von SGB-II,
es gibt keine Gründe damit ans Bundesverfassungsgericht zu gehen."


(*Gruseltante =wir wollen nur Dein bestes, wir verstehen Dich, wollen Dir HELFEN - aber nur um Dich reinzupassen in unsere Welt, in der DEIN eigentliches Wesen nicht sein kann und nicht sein DARF)



Nachtrag: D. hatte vorab Sorge, dass man ihr nach den ganzen Zwangsandrohungen (Erscheinen angeordnet, Bußgelder...) und unter Berücksichtung des gruseltantenhaften* Sozialstaatswesens jetzt übel mitspielen würde - doch statt dessen bekam sie eine klitzekleine Aufwandsentschädigung für ihr Kommen und das Fahrgeld.
Wenn sie das für jedes Verfahren bekommt, hat sie schon ein besseres Einkommen ;-)

Der Richter fragte: Sie sind obdachlos und WOLLEN keine Leistungen beim Jobcenter beantragen - wovon leben Sie?
D.: "ich bekomme ein kleines Grundeinkommen aus einer privaten Organisation... grundeinkommen-für-alle.org"
Richter - an die Jobcentergesandte gewandt: "also dann besteht kein Einkommensproblem"...

Als D. einen Flyer dem Richter gab, um zu zeigen, welche Initiative ihr das taschengeldhohe Mini-BGE auszahlt, gab er diesen sofort zurück und sagte: "wir sind hier kein politischer Marktplatz, sondern ein GERICHT."
D.: "Mit Ihren Urteilen machen Sie ständig Politik."


Donnerstag, 17. November 2016

Christines Bericht über die Verhandlung am 11. 11. 2016

<< Christines Fall

Kleine Info zu meiner Berufungsverhandlung

Ich habe bei meiner Berufungsverhandlung am 11.11.2016 erfahren, dass
mein mir vorgeworfener Textauszug aus meinem Sanktions-Widerspruch
(siehe alle Links unten) das Schlimmste ist, was ein Mensch sich
überhaupt leisten kann! :-o Es übertrifft wohl angeblich sogar
jegliche Schmähkritik! (Mir leuchtet zwar nicht ein, wieso DIESER
Vergleich gezogen wird, denn schließlich ging es um mein Leben und
nicht darum, jemandem eins auszuwischen. Und ich habe ja auch nichts
Schlimmes geschrieben, sondern einfach nur festgestellt, dass das
Handeln von sanktionierenden Jobcenter-Mitarbeitern genau so Folgen
haben wird wie das Handeln der einstigen KZ-Schergen, die in der
Vergangenheit ebenfalls ihre Macht über andere Menschen missbraucht
haben. Aber wenn es die Richterin bei solch einem Thema als angebracht
ansieht, die völlig anders geartete #Schmähkritik heranzuziehen...
bitteschön... ist vielleicht für Leute wie #JanBöhmermann äußerst
hochinteressant... könnte ich mir vorstellen... Ich für meinen Teil
finde es doch ziemlich pervers...)

Die Staatsanwältin jedenfalls fand meine Strafe noch viel zu niedrig
und erlaubte sich, genau wie die Richterin, so manche Unterstellung,
z.B. dass ich gar nicht vor den Folgen des eigenen Handelns warnen
wollte, sondern ausschließlich darauf aus gewesen wäre zu beleidigen
und zu bedrohen! :-o (Wohlgemerkt: Ich habe nur rechtliche Schritte
angedroht und selbst geschaffene Folgen des eigenen Handelns, mehr
nicht!! Ich habe doch nicht das Grundgesetz geschrieben, und die
Militärgesetze wurden auch nicht von mir verfasst. Das haben andere
gemacht. Ich habe nur davor gewarnt. Wer bereit ist, Menschen
umzubringen, MUSS vor diesen Folgen gewarnt werden, finde ich, und
tote Hartz4-Opfer gibt es mittlerweile genug, siehe hier
https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/

Hinzu kommt: Ich war zu diesem Zeitpunkt, als ich den Widerspruch
verfasst habe, schon zweimal sanktioniert, trotz vorliegender
Krankmeldung und ohne eine Eingliederungsvereinbarung! Auf 10mal haben
die das dann noch gesteigert, immer hintereinanderweg, eine echte
Sanktionslawine, wie man sie einsetzt, um Menschen kleinlaut und hörig
zu machen! Außerdem bin ich aufgrund meiner Lunge schwerbehindert,
muss ich an dieser Stelle noch erwähnen, und zwar mit 60 Prozent - ich
habe COPD Stufe 3 mit Lungenemphysem - und ich arbeite seit über zehn
Jahren ehrenamtlich für die FreiwilligenBörseHamburg. Aber das alles
interessiert die Gerichte nicht.)

Nochwas Mysteriöses: Bei der Berufungsverhandlung wurde mir
seltsamerweise mehrfach vorgeworfen „meinen persönlichen Kampf zu
kämpfen“ :-o Immer wieder redete die Richterin davon, ich würde meinen
persönlichen Kampf gegen das Hartz4-System kämpfen und hätte mir mit
den Adressaten meines Widerspruchs (die mich ja sanktioniert hatten)
die falschen Gegner ausgesucht. (so in etwa wurde das formuliert).
Irgendwie schon Zynismus pur, oder? :-o Ich meine, ich habe gar keine
Lust zu kämpfen. Ich könnte mir was angenehmeres vorstellen. Außerdem
konzentriere ich mich viel lieber auf konstruktive Dinge wie z.B.
meine ehrenamtliche Arbeit bei der FreiwilligenBörseHamburg, und nicht
darauf, gegen undurchdringbare Mauern anzurennen, wie sie um die
Vorstellungswelt der Jobcenter-Angestellten gezogen zu sein scheinen.
Also, auf solche Kämpfe habe ich überhaupt keine Lust, muss ich
gestehen, nur ist mir mein Leben halt wichtig, und hungern und
negativer Stress sind wirklich nicht angenehm, erst recht nicht, wenn
man gesundheitlich schon so ziemlich angeschlagen ist. Also bleibt mir
gar nicht anderes übrig, als mich gegen diese Schikane zur Wehr zu
setzen, logisch.

Und ich danke jedem, der in diesen Zeiten zu mir hält und der sich
auch nicht dadurch abschrecken lässt, dass er z.B. nur durch die reine
Anwesenheit bei meiner Gerichtsverhandlung auch noch eine Strafanzeige
wegen Hausfriedensbruchs aufgedrückt bekommt. Das ist im Februar 2016
ja nun vielen meiner Begleiter zu Gericht passiert. Es ist einfach nur
noch unglaublich! Ich meine, ich bin kein Massenmörder, Vergewaltiger
oder Bankräuber, sondern ich habe mich einfach nur schriftlich gegen
Sanktionen gewehrt, mit einem ganz schlichten Widerspruch eben. Mehr
habe ich nicht getan. Dafür werde ich nun behandelt wie ein
Hyperkrimineller und, wie ich erfahren habe, nennen mich manche Leute
sogar „Reichsbürger“, z.B. eine #IngeHannemann, die mich gar nicht
kennt! Mich würde ja mal interessieren, wie diese Dame darauf kommt,
mich so zu nennen.

Das muss man sich mal reinziehen! Doch nicht nur ich werde hinter
meinem Rücken in eine Schublade gesteckt und einfach mal schnell
Reichsbürger genannt, sondern auch noch all die Leute, die mich zu
Gericht begleitet haben! Wir sind aber keine Reichsbürger (ich selbst
habe mich sogar 2013 gemäß Artikel 139 GG schriftlich entnazifiziert,
und nebenbei erwähnt: die FreiwilligenBörseHamburg arbeitet u.a. in
der Flüchtlingshilfe! Und ich soll ein Reichsbürger sein?
Entschuldigung mal bitte, aber sowas zu behaupten, ist schon leicht
wirr!), wir sind stinknormale Leutchen, die zum Teil Hartz4 beziehen
und die sich dadurch getroffen haben, weil ein Leidensgenosse zu viel
leiden muss. In diesem Fall bin ICH der erwähnte Leidensgenosse, und
die anderen sind mir netterweise zu Hilfe geeilt und wurden dafür auch
noch wegen Hausfriedensbruchs angezeigt und zu hohen Geldstrafen
verurteilt! Was geht hier eigentlich ab, verdammt??!!!

Zurück zum 11.11.2016, meiner Berufungsverhandlung: Von der
Staatsanwältin wurde mir an den Kopf geschleudert „Stellen Sie sich
mal vor, SIE müssten in einem KZ sitzen und man würde Sie dort
umbringen!“ (Betonung lag auf SIE) Einfach so, so, als hätte es die
Sanktionen gegen mich nie gegeben, so als hätte ich nie
gesundheitliche Schäden dadurch davon getragen (Ich hatte dieses Jahr
z.B. dreimal Bluthusten, was ich vor den Sanktionen noch nie hatte!
Und mein Magen ist neuerdings auch extrem empfindlich! Ist das alles
nicht so schlimm??!), so als wäre das alles nie passiert und mein Tod
wäre gar nicht so tragisch gewesen, weil ich ja nicht in einem KZ
verhungert wäre, sondern bestenfalls nur auf einer von Hamburgs
Straßen oder allerbestenfalls in einer 1-Zimmer-Wohnung ohne Strom und
ohne Telefon vielleicht. Einer von den anwesenden Zuschauern meinte
nach der Verhandlung zu mir „Du hättest sie an dieser Stelle fragen
sollen „Fänden Sie es denn gut, wenn es die KZ's von damals wieder
gäbe für Leute wie mich?“. Leider ist mir diese Antwort nicht
eingefallen, und ich fragte die Staatsanwältin nach ihrer Hassrede nur
noch „Was kriegen Sie eigentlich dafür, dass Sie mich hier so fertig
machen?“

Was ganz klar rauskam bei dieser Berufungsverhandlung, war eine
Ähnlichkeit zu Orwells „1984“. Es haben eigentlich nur noch die Ratten
gefehlt, um die Gehirnwäsche perfekt zu machen. Eine Stelle zeigte mir
das ganz besonders: Es wurde mehrfach die Frage wiederholt (immer
etwas anders formuliert), ob ich denn nun in Zukunft nicht lieber
meine Ausdrucksweise dahingehend zu ändern gedenke, dass sich niemand
mehr beleidigt fühlen kann. Irgendwann antwortete ich darauf „Ja, wenn
Sie mich das SO fragen, muss ich ehrlich sagen, werde ich mir in
Zukunft sehr genau überlegen, was ich von mir gebe.“ Darauf folgte die
an mich gerichtete Frage, WAS ich denn zukünftig sagen würde, wenn...
Und ich antwortete ganz ahnungslos „Ich werde nur noch die
DDR-Mauerschützen nennen.“ Aber auch DAS war falsch :-o , und es kam
somit zu keiner Einigung. :-( Jedenfalls fand die Richterin das so,
und mir ist völlig klar, dass das Urteil schon vorher feststand.
Beweise dafür sehe ich genug, möchte diese allerdings noch nicht an
dieser Stelle nennen.

Gelernt habe ich an diesem Tag jedenfalls eins: Ich lebe in einem
System, in dem die Geschichte nicht für Vergleiche herangezogen werden
darf, um aus ihr zu lernen. (Dies ist mir wirklich so in etwa gesagt
worden!) Und da ich darauf bestand, auch weiterhin selbständig zu
denken, kam es halt zu keiner Einigung.

Kurz zusammengefasst: Wenn Du dem Jobcenter ausgeliefert bist und
einen falschen Gedanken von Dir gibst, darf man Dich jederzeit
„tottrampeln“ (im übertragenen Sinne). Und wenn Du die letzten
Zuckungen von Dir gibst und zappelst, während man auf Dir rumtrampelt,
kriegst Du ständig zugerufen von denen, die für Gerechtigkeit sorgen
sollten „Warum zappeln Sie denn?!! Hören Sie doch endlich auf zu
zappeln! Sie beleidigen und bedrohen damit Ihre Peiniger! Hören Sie
bitte endlich auf zu zappeln und wehren Sie sich nicht!“ SO läuft das
mittlerweile ab hierzulande. Das nur ganz kurz. Mehr möchte ich dazu
jetzt hier an dieser Stelle nicht sagen.

Passt auf Euch auf, Ihr Lieben! Es ist gefährlich geworden vor unserer
Haustür! Es ist auch nicht leicht, unter solch widrigen Umständen
seinem Glauben treu zu bleiben und weiter auf den Sieg des Guten zu
hoffen, auf die Zeit, wo wir unseren eigenen Peinigern einst verzeihen
werden müssen. Ich habe zum Glück genau die guten Geister um mich
herum, die mich immer wieder daran erinnern. Und darüber bin ich doch
sehr froh, zumal ich am 6. Dezember schon wieder die nächste
Gerichtsverhandlung vor mir habe, diesmal, weil ich meinen Frust über
die zehn Sanktionen hier auf Facebook rausgelassen habe (weil sich die
Geschäftsleitung von team.arbeit.hamburg auf meine Bitte hin in
keinster Weise klärend eingeschaltet hat) - selbstverständlich immer
in Verbindung mit dem Notwehr-Paragraphen und Artikel 20 Grundgesetz.
Mehr dazu an anderer Stelle...

Ach nein, mir fällt noch eine lustige Szene von meiner
Berufungsverhandlung ein, nämlich diese:
Die Richterin meinte in meine Richtung so in etwa „ich gehe mal davon
aus, dass Sie keine Ahnung haben, wie so etwas hier abläuft, da Sie ja
noch keine polizeilichen Einträge haben?“ und ich „Nein, habe ich
nicht.“ Darauf sie „Sie können jetzt einen Antrag stellen. Z.B. können
Sie sagen 'Ich beantrage meinen Freispruch.' oder ähnliches.“ Ich also
ganz euphorisch losgelegt „Ja, also dann beantrage ich meinen
Freispruch, und außerdem wünsche ich mir, dass die Jobcenter in
Zukunft nicht mehr sanktionieren, denn die Sozialgerichte kommen schon
gar nicht mehr hinterher, hinter dieser Sanktionslawine.“ Ok, warum
nicht, nicht wahr? Wenn schon Wunschkonzert, dann richtig, fand ich.
;-) Mit Rechtsprechung hatte das ganze sowieso nichts zu tun, sonst
hätte ich gar keinen Antrag stellen müssen, sondern das Recht wäre
auch so auf meiner Seite gewesen...

Und noch etwas sehr fragwürdiges zum Schluss: Die Richterin führte
kurz so etwas wie ein Selbstgespräch. Ich weiß nicht mehr, in welchem
Zusammenhang, aber ich glaube, es bezog sich auf den von mir im
Widerspruch genannten Artikel 139 Grundgesetz (Entnazifizierung) Ich
GLAUBE es. Genau weiß ich's jedoch nicht mehr. Die Richterin fing
plötzlich so für sich selbst an „Das Grundgesetz.. ja... für die einen
gilt es... für die anderen gilt es nicht... weiß man nicht so
genau...“ trallalli trallalla... Und dann schaute sie zu mir und sagte
„Für MICH gilt es.“ Und ich schaute sie eindringlich an und sagte
ebenfalls „Für mich gilt es auch.“

Seltsam irgendwie, nicht wahr??? Hätte die Richterin nicht sagen
MÜSSEN „Das Grundgesetz gilt für ALLE, da gibt es gar keine Frage!“???

Interessant, oder???

Für alle, die sich selbst ein Bild machen wollen zu meinem Fall...

Hier meine Widersprüche ans Jobcenter:
https://www.facebook.com/christine.kosmol/media_set

Hier das Gerichtsurteil und meine Berufungsbegründung:
https://www.facebook.com/christine.kosmol/media_set

Und hier ein schickes Foto von meiner Gerichtsverhandlung im Februar:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1191674324206167&set=a.821247641248839.1073741829.100000908327557&type=3&theater

Auf dieser Webseite werden u.a. alle laufenden Gerichtsverfahren und
Prozesse gegen meine im Februar anwesenden und wegen Nichts aus dem
Saal geräumten Prozess-Beobachter aufgeführt (Danke aus dem Kosmos an
den Betreiber der Seite):
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/

Ist das alles noch normal????????? :-( Und was sagen eigentlich der
#ZentralratderJuden und die #AmadeuAntonioStiftung dazu, dass man
neuerdings die Geschichte nicht mehr heranziehen darf, um aus ihr zu
lernen??? :-( Sie sind herzlich eingeladen zu den vielen
Gerichtsverhandlungen, die uns allen sicher noch bevorstehen, mir
selbst und meinen vielen verurteilten Mitmenschen, die wegen
angeblichen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt worden sind,
nur, weil sie bei meiner Verhandlung einfach nur als Prozessbeobachter
anwesend waren. Auch lade ich Herrn #HeikoMaas herzlich als
Prozessbeobachter ein, der ja vor nicht langer Zeit die schockierende
Wahrheit zur #AkteRosenburg in aller Öffentlichkeit kundtun musste,
aus der hervor ging, dass die gesamte Justiz hierzulande nie wirklich
entnazifiziert wurde... und meiner Meinung nach demzufolge laut
Artikel 139 Grundgesetz gar keine Urteile fällen dürfte, oder??? Man
kläre mich bitte auf...

Ja, was ist denn nun los hierzulande??? Was machen wir denn nun???
Alle abstempeln und verurteilen, die nicht wollen, wie sie sollen oder
die unangenehme Fragen stellen? Oder einfach mal für Klärung sorgen
und danach einfach verzeihen und jedem eine neue Chance geben? Ich
fände das zweite wesentlich vernünftiger, muss ich gestehen...

Ich hoffe, ich habe soeben nicht wieder was Falsches von mir gegeben...

Anmerkung: Auch diese Veröffentlichung meinerseits geschieht im
Einklang mit Artikel 20 Grundgesetz und dem Notwehr-Paragraphen.

In diesem Sinne: Seid beschützt, meine lieben und nicht lieben
Facebook-Freunde!!!

#rtdeutsch #jungewelt #sputniknews